Stapellauf: Freie evangelische Schule Dresden

Eine intensive, spannende und fruchtbringende Zusammenarbeit zwischen mir und einem Exiluckermärker hat heute mit dem Start der Homepage der Freien evangelischen Schule Dresden ihr vorläufiges Ende gefunden. Ich freue mich das der Auftraggeber zufrieden ist und die neue Seite mit einem kleinen Redaktionsystem auf Basis von WordPress schon selbst gepflegt wird.
Ich wünsche euch viel Erfolg – Schöne Grüsse nach Dresden.

SEO: Duplicate Content, mit oder ohne www?

Die Entscheidung ob man seine Adresse mit oder ohne www bewirbt, betreibt, verlinkt bleibt jedem Webmaster selbst überlassen. Pflicht ist das der Aufruf beider Varianten fehlerfrei klappt! Damit holt man sich aber auch gleich das nächte Problem ins Haus: Duplizierter Inhalt (Duplicate Content, kurz DC).

Google schreibt dazu

„Duplizierter Content“ sind umfangreiche Inhaltsblöcke, die anderem Content auf derselben oder einer anderen Domain entsprechen oder auffällig ähneln.

Es heisst zwar ausdrücklich:

Duplizierter Content auf einer Website ist kein Grund für Maßnahmen gegen diese Website, außer es scheint, dass mit diesem duplizierten Content Nutzer getäuscht bzw. Suchmaschinenergebnisse manipuliert werden sollen. Falls Ihre Website duplizierten Content enthält und Sie nicht den oben beschriebenen Tipps folgen, tun wir unser Bestes, eine Version des Contents in unseren Suchergebnissen anzuzeigen.

DC ist aber generell nicht förderlich für die eigenen Suchmaschinenpositionen. Ein Tip den Google selbst gibt ist die Verwendung von Weiterleitungen mit dem Stauscode 301. Den können Sie in einer .htaccess-Datei wie folgt anlegen:

RewriteCond %{HTTP_HOST} ^www.netztaucher.com$ [NC]
RewriteRule ^(.*) https://netztaucher.com/$1 [L,R=301]

Dieses Beispiel verweist alle Anfragen die über http://www.netztaucher.com kommen auf https://netztaucher.com.

Header: Einer eMail auf den Grund gehen

Zahlungsgepflogenheiten und Ergebnis eines Mahnlaufes

Kunden die es, trotz fehlerfrei erbrachter Leistung, nicht auf die Reihe bekommen zu bezahlen sind nicht nur ein Ärgernis. Wenn in der Rechnung neben Leistung auch Material steckt mit dem man in Vorleistung geht, kann das auch für den Gläubiger schnell zur Gefahr werden. Aktuell gibt es Aussenstände im mehr als deutlich fünfstelligen Bereich. Der Mahnlauf sieht wie folgt aus:

# Rechnungsstellung per eMail
# nach 2 Wochen freundliche Zahlungserinnerung
(1. Mahnung per eMail)
# nach 4 Wochen Inkassoankündigung
(2. Mahnung per Brief)
# nach 6 Wochen Übergabe an Inkasso
(Mediafinanz, IS Forderungsmanagement oder EuroTreuhand Inkasso)

Die Erfahrung zeigt das es die wenigsten Probleme bei Zahlung per Lastschrift gibt. „Faule Eier“ erkenne ich mittlerweile sehr schnell. Wer grosse Leistungspakete online ordert ohne vorher zumindest eine telefonische Beratung erhalten zu haben und dann per Lastschrift zahlt – knick knack ;-).

Eine weitere Gruppe sind die „Überweiser“, innerhalb weniger Tage ist das Geld da, oft gibt es sogar noch einmal eine eMail das überwiesen wurde. Bravo! Dann die „Sichmahnenlasser“ nach der ersten Mahnung kommt eine eMail das Sie die Rechnung nicht bekommen haben. Das kann passieren. Gerade bei heutigen Spamfiltern. Oft aber merkwürdig das die Mahnung dann doch den Weg findet 😉

Die ärgerlichste Gruppe sind dann die „Verzögerer“ nach dem Hinweis auf Inkasso wird dann von einer Woche auf die andere vertröstet. Irgendwann kommt zwar das Geld. Aber ohne Mahngebühren, Zinsen usw. Die letzte Gruppe und zum Glück die kleinste: Inkassozahler. Selbst Schuld. Wer so lange wartet zahlt oft mehr als das Doppelte des eigentlichen Rechnungsbetrages nebst diversen Vermerken in Auskunfteien wie der Schufa, Hermes usw.

Wie unterschiedlich Kunden auf Mahnungen reagieren zeigt sich bei dem Vergleich.

Selbst das Empfangen einer Mahnung ist ein Genuß (aus textueller humoristischer Sicht) 😉 Leider ist mir nicht ganz klar warum die Zahlung seitens der (Firma entfernt) noch nicht freigegeben ist. Ich werde mich gleich heute mit der Buchhaltung kurzschließen!

Tut mir leid für die entstandenen Verzögerungen und beste Grüße

Die zweite Antwort auf eine freundliche Zahlungserinnerung:

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir sind sehr verwundert über Geschäftspraxis. Wir sind tagfertig im Bearbeiten mit Rechnungen. Unserem Unternehmen liegt weder eine Rechnung vom 22.07.2007 (Rg-Nr.
234852)vor noch haben wir Ihnen zu diesem Zeitpunkt Arbeiten in Auftrag gegeben. Daher ist eine Bearbeitung nicht möglich. Wir bitten Sie, uns die von Ihnen erledigte
Leistung mitzuteilen und die entsprechende Rechnung zu faxen oder per Post zukommen zu lassen.

Mit freundlichen Grüßen

Ach ja. die freundliche Zahlungserinnerung liest sich so:

Freundliche Zahlungserinnerung

Das Mahnen, es ist eine schwere Kunst,
Sie werden’s oft am eigenen Leib verspüren!
Man will das Geld, doch will man auch die Gunst
des werten Kunden nicht verlieren.

Allein der Stand der Kasse zwingt uns doch,
ein kurz‘ Gesuch bei Ihnen einzureichen:
Sie möchten uns, wenn möglich heute noch,
die unten aufgeführte Schuld begleichen.

Bei Fragen oder Unklarheiten wenden Sie sich bitte per eMail an unsere Buchhaltung.

Mit freundlichen Grüßen


Buchhaltung
die netztaucher
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fon 033 31. 25 25 20
fax 033 31. 29 800 65
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