Rechtliche Absicherung

Impressum: Pflichtangabe auf der Webseite

Impressum: Pflichtangabe Webseite

Impressum Pflichtangabe Webseite

In diesem Artikel beschreibe ich wie du zu einem rechtlich wasserdichten Impressum für deine Webseite kommst. Ausserdem findest du Hinweise welche Pflichtangaben deine Webseite noch bereitstellen muss.

Beachte: Auch für Instagram und Facebook ist ein Impressum vorgeschrieben!

Die rechtliche Grundlage

Den Inhalt und die Pflicht zur Veröffentlichung regelt §5 des Telemediengesetz.

„Dienste-Anbieter haben für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien, folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten.“

Gut gemeint ist nicht unbedingt gut gemacht

Die Idee des Impressums: Wer etwas veröffentlicht ist verantwortlich für den Inhalt. Juristiusch heisst das Anbieter-Kennzeichnungspflicht. Das gilt für Zeitungen, Zeitschriften und Internsetseiten.

Der Verantwortliche soll erkennbar und kontaktierbar sein. Aus Verbraucherschutzsicht ist das gut.

Leider haben viele Seitenbetreiber schon eine Abmahnung eines Wettbewerbers eingefangen wenn Sie ein unzureichendes oder gar kein Impressum auf Ihrer Webseite hatten. Einige windige Geschäftemacher wittern immer wieder eine lukrative Einnahmequelle.

Mach das Beste daraus!
Dein Impressum gibt deinem Besucher einen deutlichen Hinweis auf deine Seriösität als Seitenbetreiber. Nutze das. Lies jetzt wie du rechtlich sauber ein Impressum erstellst und einbindest.

Bist du geschäftsmässiger Diensteanbieter?

Vorweg: Ja!

Lass dich von geschäftsmässig nicht blenden. In der Regel reicht hier schon ein Link mit Empfehlungs-ID oder eine Google-Anzeige. Im Zweifel sollte immer ein Impressum veröffentlicht werden. Egal ob es um die Darstellung des Kaninchenzüchtervereins oder einen OnlineShop geht. Denn wirklich ausgenommen von der Impressumspflicht sind nur rein private Websites, ohne jede Werbung oder Sponsoring.

Auch in Facebook, Instagram und Twitter!

Impressum auf Facebook

Auch dein Profil auf Social-Media-Kanälen brauchen eine Kennzeichnung des Anbieters. Prinzipiell lässt sich ein Link im Profil, der Bio, oder den Story Highlights hinterlegen. Da zu finden sich hier Anleitungen:

Was beinhaltet ein vollständiges Impressum?

  • Name, Anschrift, Telefon, Faxnummer wenn vorhanden
  • Umsatzsteuer-Identnummer, wenn vorhanden
  • eMail-Adresse

Bei Körperschaften und Vereinen, sowie Berufen mit bestimmten Pflichtmitgliedschaften bestehen erweiterte Auskunftspflichten. Besonders auch die Pflichtangaben für Heilberufe

  • Aufsichtsbehörde
  • Nummer der Registereintragung
  • Angabe des Registergerichts
  • Berufsgenossenschaft
  • Betriebshaftplfichtversicherung

Bei fehlenden, unvollständigen oder nicht richtig angebrachten Angaben droht ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro. Auch eine kostenpflichtige Abmahnung durch einen Mitbewerber kann die Folge sein.

Was darf nicht in das Impressum?

Bis Mai 2018 wurden Datenschutzhinweise in das Impressum aufgenommen. Das darf heute nicht mehr gemacht werden. Es ist abmahnfähig. Auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) haben auf dieser Seite nichts verloren!

Wo wird das Impressum eingebunden?

Der Link zu diesem Impressum muss von jeder Seite schnell erreichbar sein. In der Regel sollte es also einen direkten Link auf jeder Seite zum Impressum geben. Angebracht ist daher ein Link in der Fusszeile oder im Bereich Kontakt.

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