Hier gibt es den Inhalt als kurzen Audiobeitrag. Das Transkript gibt es als PDF zum Download
Vielleicht hast du das Thema bisher aufgeschoben – aus Unsicherheit, Zeitmangel oder weil du dachtest: „Das gilt doch nur für Ämter und riesige Firmen.“ Leider falsch. Aber die gute Nachricht: Du musst das nicht alleine wuppen. Ich erkläre dir in diesem Artikel ganz konkret, was das BFSG für dich bedeutet, ob du betroffen bist, was du tun musst – und wie ich dir helfen kann.
Barrierefreiheit – Was steckt hinter dem BFSG?
Das BFSG markiert einen echten Wandel: Was bisher freiwillig war, wird zur Pflicht. Und wer jetzt klug plant, erspart sich später nicht nur Stress – sondern verbessert die Nutzerfreundlichkeit seiner Website für alle.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist kein theoretisches Bürokratie-Konstrukt – es betrifft sehr konkret die Praxis von Webseiten, Online-Diensten und digitalen Produkten. Es basiert auf dem European Accessibility Act und tritt am 28. Juni 2025 in Kraft. Ziel: Menschen mit Behinderungen sollen digitale Angebote genauso nutzen können wie alle anderen.
Das Gesetz gilt für alle Unternehmen, die digitale Produkte oder Dienstleistungen an Verbraucher verkaufen oder zur Verfügung stellen – mit wenigen Ausnahmen (z. B. Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitenden und unter 2 Mio. Euro Jahresumsatz bei Dienstleistungen). Wer darunter fällt, muss seine digitalen Angebote so umgestalten, dass sie den technischen Standards der Barrierefreiheit entsprechen – das betrifft Inhalt, Technik, Design und Kommunikation.tell dir folgende Beispiele vor
Bin ich betroffen? (mit Praxisbeispielen)
Hier ein paar typische Fälle aus dem Alltag:
- Website einer Anwaltskanzlei, die Beratung anbietet und ein Kontaktformular zur Terminvereinbarung hat: Diese Seite fällt unter das Gesetz, weil sie eine Dienstleistung für Verbraucher bereitstellt
- Onlineshop, der Haushaltsprodukte, Kleidung oder Technik verkauft. Die gesamte Shopstruktur – von der Startseite über Produktdetailseiten bis zum Checkout muss barrierefrei sein
- Dienstleister wie ein Coach, Therapeut oder Handwerker, der seine Leistungen auf einer Website mit Buchungsfunktion, Formularen und PDF-Downloads präsentiert: Auch hier greifen die Anforderungen des BFSG.
- Landingpages, wenn sie direkt auf ein Bestellformular oder einen Produktkauf verlinken, gelten als Teil des digitalen Angebots und sind betroffen
- Landingpage mit Verkaufsbutton: Ja, auch diese zählt. Wenn es zur Conversion führt, muss sie barrierefrei sein.
Eine gute Orientierung bietet diese kleine Tabelle:
Frage | Ja / Nein | Warum? |
Ich biete digitale Produkte (z. B. Online-Shop) an? | ✅ Ja | Produkte unterliegen immer dem BFSG – unabhängig von Unternehmensgröße. |
Ich erbringe digitale Dienstleistungen? | ✅ Ja, meist | Ausnahme nur bei Kleinstunternehmen <10 MA & <2 Mio € Umsatz. |
Meine Seite ist rein informativ (kein Verkauf)? | ❌ Vielleicht | Nur wenn keinerlei Interaktion oder Buchung möglich ist. |
Ich bin ein Verein oder Privatperson ohne kommerzielles Ziel? | ❌ Nein | Nur wirtschaftlich tätige Unternehmen sind betroffen. |
Was bedeutet „barrierefrei“ konkret?
Barrierefreiheit heißt: Deine Website, dein Onlineshop oder dein Kundenportal muss so gestaltet sein, dass wirklich alle Menschen damit klarkommen – auch wenn sie schlecht sehen, keine Maus bedienen können oder mit komplexen Texten kämpfen. Dahinter steckt kein “Nice to have”, sondern ein klarer Auftrag: Ab 2025 sind viele Unternehmen gesetzlich verpflichtet, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten.
Das klingt erstmal nach viel Aufwand, ist aber gut machbar – wenn man frühzeitig darauf achtet. Wer jetzt barrierefrei denkt, hat später weniger Stress, zeigt soziale Verantwortung und erschließt ganz nebenbei neue Zielgruppen.
Die technischen Grundlagen dafür liefern die WCAG 2.1/2.2 (Web Content Accessibility Guidelines) sowie die europäische Norm EN 301 549. Beide setzen auf vier einfache Prinzipien mit dem Kürzel POUR:
P wie perceivable (wahrnehmbar) – Inhalte müssen für alle Sinne zugänglich sein, z. B. durch Alternativtexte für Bilder oder Untertitel für Videos.
O wie operable (bedienbar) – Nutzer:innen müssen sich ohne Maus oder Touchscreen zurechtfinden können, z. B. mit der Tastatur oder per Spracheingabe.
U wie understandable (verständlich) – Sprache, Struktur und Abläufe sollten selbsterklärend sein, nicht nur für Expert:innen.
R wie robust – Die Technik dahinter muss stabil laufen, mit unterschiedlichen Geräten und Hilfsmitteln kompatibel sein und Updates überleben.
Typische Barrieren + Lösungen
Barrierefreiheit bedeutet nicht nur Rücksichtnahme – sie macht deine Website klarer, verständlicher und besser für alle. Hier sind weitere häufige Stolperfallen – und wie du sie mit einfachen Mitteln beseitigst:
Barrierefreiheit bedeutet mehr als nur „große Schrift“ oder „weniger Schnickschnack“. Hier sind typische Stolperfallen – und wie du es besser machst:
(Alt-Tags)Menschen, die Screenreader nutzen, können Bilder nicht sehen – sie sind auf Alternativtexte angewiesen, die ihnen beschreiben, was auf dem Bild zu sehen ist. Fehlen diese Texte, bleiben wichtige Informationen verborgen.
✅ Lösung
Jeder relevante Bildinhalt bekommt einen präzisen, beschreibenden Alternativtext. Beispiel: Statt „Logo.png“ lieber „Logo der Physiotherapiepraxis Müller mit grünem Blatt-Symbol“. Bilder, die nur dekorativ sind, werden entsprechend gekennzeichnet (leeres Alt-Attribut).
❌ Problem
Hellgrau auf Weiß oder kleine Schriftgrößen sehen vielleicht modern aus, sind aber oft schlecht lesbar – besonders für ältere Menschen oder Menschen mit eingeschränkter Sehkraft.
✅ Lösung
Mindestschriftgröße 16px, hohe Kontraste (mindestens 4,5:1), klare Schriftarten. Inhalte sollten sich bei Vergrößerung (bis 200 %) nicht überlappen oder aus dem Layout fallen.
Gehörlose oder schwerhörige Nutzer:innen können ohne Untertitel keine Videoinhalte verstehen – das gilt auch für Situationen, in denen Ton nicht abgespielt werden kann (z. B. unterwegs).
✅ Lösung
Untertitel sind standard. Zusätzlich empfiehlt sich ein schriftliches Transkript unter dem Video – auch für Suchmaschinen ein Plus.
Ein Formular ohne Beschriftungen und mit verwirrender Bedienung ist für viele Menschen – mit oder ohne Einschränkungen – eine Barriere.
✅ Lösung
Jedes Eingabefeld hat ein sichtbares Label, Pflichtfelder sind gekennzeichnet, die Bedienung ist auch per Tastatur problemlos möglich. Fehlermeldungen sind verständlich, eindeutig und sprechen das jeweilige Problem an („Bitte geben Sie Ihre E-Mail-Adresse ein“ statt „Fehler!“).
Ein PDF ohne Überschriftenstruktur, Alt-Texte für Grafiken oder korrekt markierte Lesereihenfolge ist für Screenreader-Nutzer:innen nicht zugänglich.
✅ Lösung
PDFs werden mit Tags versehen, enthalten logische Überschriften, klar gegliederte Absätze und Alternativtexte für Bilder. Am besten lässt du deine PDFs professionell barrierefrei aufbereiten.
Wenn Menüs nicht per Tastatur erreichbar sind oder wichtige Funktionen nur über Mouseover sichtbar werden, ist das für viele ein Problem.
✅ Lösung
Die Navigation funktioniert per Tab-Taste, aktive Elemente sind klar hervorgehoben. Keine versteckten Bedienelemente, keine doppelten Menüführungen.
Nicht jeder ist mit juristischen Texten, Marketingfloskeln oder technischer Sprache vertraut.
✅ Lösung
Schreibe klar, aktiv und in kurzen Sätzen. Verwende bekannte Begriffe. Wenn Fachsprache notwendig ist, biete Erklärungen an. Inhalte in einfacher Sprache oder als Audio-Version sind ein Bonus für alle.
Wenn Besucher:innen nicht wissen, wo sie klicken müssen, um ans Ziel zu kommen, springen sie ab – ganz besonders Menschen mit kognitiven Einschränkungen oder wenig Web-Erfahrung.✅ Best Practice: Eine flache Seitenstruktur, sprechende Menüpunkte („Leistungen“ statt „Mehr“) und maximal zwei Navigationsebenen. Mobile Nutzer:innen danken es dir ebenfalls.
Ein Button mit der Aufschrift „Hier klicken“ sagt nichts aus – auch nicht für Screenreader.
✅ Lösung
Jeder Link und Button beschreibt eindeutig, wohin er führt. Beispiel: „Jetzt Termin buchen“ statt „Weiter“.
„Grün heißt gut, Rot heißt schlecht“ funktioniert für Menschen mit Farbenfehlsichtigkeit nicht.
✅ Lösung
Farben niemals allein zur Informationsvermittlung nutzen. Ergänze sie mit Text oder Symbolen.
Formular abgeschickt – aber es passiert nichts? Viele Nutzer:innen (nicht nur mit Einschränkungen) sind dann verunsichert.
✅ Lösung
Jede Nutzeraktion erhält eine direkte, visuelle Rückmeldung. Z. B. Bestätigungen bei gesendeten Formularen oder Fehlermeldungen, die konkret helfen.
Vorteile für dich als Anbieter
- Du vermeidest rechtliche Risiken und Bußgelder.
- Du erreichst mehr Menschen – auch ältere, mobile oder technisch ungeübte Nutzer:innen.
- Deine Inhalte werden besser gefunden, weil Google barrierefreie Seiten bevorzugt.
- Du wirkst professionell, verantwortungsvoll und zeitgemäß.
Vorteile für deine Kund:innen:
- Sie finden schneller, was sie suchen.
- Sie fühlen sich angesprochen und willkommen.
- Sie können deine Leistungen problemlos nutzen – unabhängig von Einschränkungen oder Situation.
Hier kommt dein konkreter Fahrplan
Barrierefreiheit ist kein Mehraufwand. Es ist der bessere Standard und lohnt sich für beide Seiten. Wichtig: Das ist kein Einmal-Projekt. Barrierefreiheit ist ein laufender Prozess. Je früher du beginnst, desto entspannter wird die Umsetzung. Was musst du jetzt tun?
- Website-Audit starten
- Wo sind Barrieren?
- Was ist kritisch? Was kann warten?
- Tools wie WAVE oder der BITV-Test helfen – oder du fragst mich.
- Technische Grundlagen checken
- Semantisches HTML
- Navigationsstruktur
- Formulare, Buttons, Links, interaktive Elemente
- Inhalte überarbeiten
- Alt-Texte, klare Überschriften, barrierefreie PDFs
- Texte verständlich, aktiv formuliert
- Audio/Video mit Alternativen (Transkript, Untertitel)
- Design anpassen
- Farbkontraste, Zoomfähigkeit, Tastaturbedienung
- Kein reines Hover-Menü, keine Mauspflicht
- Barrierefreiheitserklärung einbauen
- Pflichttext nach § 12 BFSG
- Gibt Auskunft über Stand, Kontaktmöglichkeit und Feedbackverfahren
- Langfristige Pflege planen
- Inhalte ändern sich – also auch die Barrierefreiheit
- Regelmäßige Tests und Updates nötig
Warum du das nicht allein machen solltest
Das BFSG ist kein Thema, das du mal eben mit einem Plugin abhaken kannst. Es braucht Know-how in Webentwicklung, rechtlichen Vorgaben und redaktioneller Optimierung.
Ich helfe dir dabei!
- Ich prüfe deine Website und zeige dir konkret, wo du stehst.
- Ich übernehme Technik, Content und rechtliche Erklärung.
- Ich arbeite so, dass deine Seite besser wird – für alle Nutzer:innen.
- Ich begleite dich auch nach der Umsetzung weiter.
Was passiert, wenn du nichts machst?
Nichtstun kann teuer werden – und zwar auf mehreren Ebenen:
- Bußgelder bis 100.000 Euro (§ 19 BFSG)
- Abmahnungen von Mitbewerbern
- Sperrung oder Untersagung durch Marktaufsicht
- Reputationsschäden: Inklusion ist kein Trend, sondern Erwartung
- Verlorene Kund:innen, weil deine Seite schlicht nicht nutzbar ist
Warum sich Barrierefreiheit für dich lohnt
Barrierefreiheit ist nicht nur Pflicht, sondern Chance. Statt Mindeststandard zu erfüllen, kannst du richtig gut werden und dich von der Konkurrenz abheben.
- größere Zielgruppen (z. B. Senioren, mobile Nutzer:innen)
- bessere UX für alle Besucher
- SEO-Vorteile durch saubere Struktur
- positives Markenimage: modern, inklusiv, zugänglich
Häufige Fragen, klar beantwortet
Fazit: Dein nächster Schritt
Barrierefreiheit wird 2025 Pflicht – aber der Aufwand lohnt sich schon jetzt. Je früher du dich darum kümmerst, desto günstiger und stressfreier wird es. Und du musst das nicht selbst tun.
Wenn du wissen willst, ob und wie deine Website betroffen ist: Lass uns sprechen. Ich prüfe deine Seite, erkläre dir alles verständlich – und setze es für dich um.
Schreib mir. Ich mach das für dich.
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