In diesem Artikel finden Sie alles, was Sie über die neuen Vorschriften wissen müssen – einfach erklärt und mit praktischen Tipps, die Ihnen die Umsetzung erleichtern. Unsere Checklisten und Dienstleistungen sorgen dafür, dass Sie rechtlich auf der sicheren Seite sind und gleichzeitig neue Chancen für Ihr Unternehmen nutzen können. Gemeinsam bringen wir Sie weiter – Schritt für Schritt und ohne komplizierten Fachjargon.
Was ist die GPSR?
Die General Product Safety Regulation (GPSR), auch bekannt als Produktsicherheitsgesetz der EU, löst die bisherige Richtlinie 2001/95/EG ab. Ziel der GPSR ist es, gefährliche Produkte vom Markt zu entfernen, die Produktsicherheit zu verbessern und europaweit einheitliche Standards für Produktkennzeichnung zu schaffen.
Wer ist betroffen?
Die GPSR gilt für fast alle Verbraucherprodukte, die in der EU auf den Markt kommen. Ausgenommen sind nur wenige Bereiche, wie Lebensmittel oder Arzneimittel. Betroffen sind zum Beispiel Alltagsprodukte wie Haushaltsgeräte, Spielzeug, Möbel, Elektronik, aber auch Produkte mit digitalen Elementen, wie smarte Lautsprecher, Fitness-Tracker oder Software für den Endverbraucher.
Das betrifft sowohl kleine Online-Shops, die für Verbraucher (B2C) verkaufen, als auch größere Unternehmen, die als Zulieferer oder Importeure für den B2B-Bereich tätig sind. Gerade für Händler und Hersteller ist es wichtig, dass alle relevanten Informationen – vom Hersteller bis zur Sicherheit – einfach und klar verfügbar sind.
Die neuen Vorschriften setzen auf Transparenz und Sicherheit, unabhängig von der Größe Ihres Unternehmens.
Wichtige Änderungen durch die GPSR
1. Erweiterte Informationspflichten
Alle Produkte müssen mit detaillierten Angaben versehen sein, darunter:
- Name, Marke und Kontaktadresse des Herstellers
- Produktidentifikationsnummer
- Sicherheits- und Warnhinweise in der Landessprache des Zielmarkts
- Abbildungen zur Identifikation des Produkts
2. Risikobeurteilung und Sicherheitsnachweise
Hersteller müssen potenzielle Gefahren erkennen, bewerten und dokumentieren. Dazu gehört auch, Maßnahmen zur Risikominimierung umzusetzen. Ob physische Gefahren wie scharfe Kanten, chemische Risiken durch verwendete Materialien, elektrische Gefahren wie Überhitzung oder mechanische Risiken durch fehlerhafte Bauteile – jede potenzielle Gefahr muss berücksichtigt werden.
Ein Beispiel:
Bei einer Lichterkette für den Innenbereich könnte eine Überhitzung durch minderwertige Kabel oder eine falsche Nutzung im Außenbereich gefährlich werden. Hier helfen doppelt isolierte Kabel und eine klare Kennzeichnung „Nur für Innenräume geeignet“, solche Risiken zu minimieren.
Ein weiteres Beispiel: Bei einem Kinderroller ist die Stabilität entscheidend. Schwache Gelenke oder Schrauben könnten brechen und Verletzungen verursachen. Eine verstärkte Konstruktion und umfassende Tests sorgen hier für mehr Sicherheit.
Auch elektronische Produkte wie Powerbanks bergen Risiken. Kurzschlüsse oder Überladungen können zu Bränden führen. Hier helfen Sicherheitsmechanismen wie automatische Abschaltungen und gut isolierte Gehäuse, solche Gefahren zu verhindern.
Das Ziel bleibt immer: Ein sicheres Produkt, das den Nutzer schützt und alle Vorschriften erfüllt.
3. Rückverfolgbarkeit und Rückrufmanagement
Produkte müssen entlang der gesamten Lieferkette eindeutig identifizierbar und zugeordnet werden können. Das bedeutet, dass jedes Produkt mit klaren Informationen wie Seriennummern, Chargencodes oder Modellnummern versehen sein sollte. Diese Daten helfen nicht nur bei der Rückverfolgung, sondern auch dabei, Produkte schnell zu identifizieren und mögliche Sicherheitsprobleme gezielt anzugehen.
Wenn beispielsweise ein Defekt entdeckt wird – sei es durch Kundenfeedback oder interne Qualitätsprüfungen – müssen Unternehmen in der Lage sein, betroffene Produkte zügig zu lokalisieren und zurückzurufen. Hierbei spielen auch Dokumentationen und Systeme zur Rückverfolgbarkeit eine wichtige Rolle.
Ein gut strukturierter Rückrufplan, der alle Schritte von der internen Kommunikation bis zur Information der Endverbraucher abdeckt, ist unerlässlich. Für Händler und Hersteller bedeutet das: Von der Produktion über den Transport bis zum Verkauf muss klar dokumentiert sein, wer für welche Stufe verantwortlich ist.
So lässt sich nicht nur die Sicherheit erhöhen, sondern auch Vertrauen bei Ihren Kunden aufbauen.
4. Online-Shops und Marktplätze
Betreiber von Online-Marktplätzen wie Amazon, eBay müssen sicherstellen, dass angebotene Produkte den neuen Vorschriften entsprechen. Für Betreiber von Online-Shops ist die technische Umsetzung der GPSR-Vorgaben entscheidend. Hier sind spezifische Hinweise für die Systeme WooCommerce und Gambio.
WooCommerce
WooCommerce bietet zahlreiche Plugins, die die Einhaltung des Produktsicherheitsgesetzes erleichtern. Besonders nützlich sind:
- Germanized für WooCommerce: Dieses Plugin ermöglicht die einfache Eingabe und Darstellung von Herstellerangaben, Sicherheitsdaten und weiteren rechtlich relevanten Informationen direkt auf der Produktseite.
- Veiligvertoon: Ein weiteres Plugin, mit dem Sie Sicherheitsdatenblätter (SDS) und GHS/CLP-Sicherheitsinformationen für gefährliche Produkte integrieren können. Kunden können diese direkt herunterladen, was die Compliance erleichtert.
Gambio
Für Gambio-Nutzer stehen ebenfalls Anpassungsmöglichkeiten zur Verfügung:
- Content-Module für Produktsicherheit: Gambio ermöglicht es, zusätzliche Felder für sicherheitsrelevante Informationen wie Herstellerangaben, Warnhinweise und Produktbilder zu erstellen.
- Individualisierte Produktseiten: Nutzen Sie die CMS-Funktion, um Sicherheitsdatenblätter und Gebrauchsanweisungen direkt auf der Produktseite sichtbar zu machen.
Durch die richtige Konfiguration Ihres Shopsystems können Sie nicht nur die gesetzlichen Anforderungen erfüllen, sondern auch das Vertrauen Ihrer Kunden stärken.
Kennzeichnungspflichten: Was muss auf dem Produkt stehen?
Die EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR) sieht keine generelle Verpflichtung vor, dass direkt auf dem Produkt selbst ein Hinweis auf die GPSR angebracht sein muss. Die Anforderungen an die Produktkennzeichnung hängen jedoch stark von der Art des Produkts und den spezifischen Risiken ab. Hier die relevanten Regelungen im Detail:
Herstellerinformationen
Name oder Marke des Herstellers. Postanschrift und elektronische Kontaktmöglichkeit (z. B. E-Mail oder Website) Diese Angaben müssen grundsätzlich auf dem Produkt selbst angebracht sein. Wenn dies aus praktischen Gründen nicht möglich ist (z. B. bei sehr kleinen Produkten), dürfen diese Informationen alternativ auf der Verpackung oder in der Gebrauchsanweisung angegeben werden.
Produktidentifikation
Eine eindeutige Identifikation des Produkts (z. B. Seriennummer, Modellnummer oder Artikelnummer) muss auf dem Produkt angebracht sein. Wenn dies technisch nicht möglich ist, kann die Identifikation ebenfalls auf der Verpackung oder der Begleitdokumentation erfolgen.
Sicherheits- und Warnhinweise
Alle sicherheitsrelevanten Informationen, wie Warnhinweise oder Gebrauchsanweisungen, müssen in der Sprache des Zielmarkts verfügbar sein. Diese Angaben können sich auf der Verpackung, im Handbuch oder bei technischen Einschränkungen auch online befinden.
Wann ist eine Kennzeichnung direkt auf dem Produkt erforderlich?
Direkt auf dem Produkt
Wenn Platz und technische Umstände es erlauben, sollten die Herstellerinformationen und die Produktidentifikation direkt auf dem Produkt angebracht werden. Dies gilt insbesondere für größere oder langlebige Produkte, bei denen eine externe Dokumentation verloren gehen könnte.
Verpackung oder Anleitung ausreichend
Bei kleinen oder empfindlichen Produkten (z. B. Elektronikkomponenten, Schmuck oder Kosmetikprodukte) ist es zulässig, die Kennzeichnungen auf der Verpackung oder in der Bedienungsanleitung vorzunehmen.
Risikobeurteilung: Ein Praxisbeispiel
Die Risikobeurteilung ist ein zentraler Bestandteil des Produktsicherheitsgesetzes. Sie verpflichtet Hersteller, potenzielle Gefahren systematisch zu identifizieren, zu bewerten und Maßnahmen zur Minimierung zu ergreifen. Eine typische Risikobeurteilung für eine Lichterkette für Weihnachtsbäume könnte so aussehen.
Produktbeschreibung
- Produkt: Lichterkette für den Innenbereich (230 V)
- Materialien: Kunststoffisolierung, Kupferdrähte
- Besondere Merkmale: Timer und Dimmfunktion
Identifikation der potenziellen Gefahren
- Elektrische Gefahren: Kurzschluss oder Stromschlag bei beschädigten Kabeln
- Brandgefahr: Überhitzung oder Entflammbarkeit der Materialien
- Fehlgebrauch: Nutzung im Außenbereich trotz Eignung nur für Innenräume
Maßnahmen zur Gefahrenminimierung
- Nutzung von doppelt isolierten Kabeln
- Integration von Temperaturschutzmechanismen
- Klare Kennzeichnung „Nur für Innenräume geeignet“
Dokumentation
Alle Testergebnisse und Sicherheitsmaßnahmen werden in einem Bericht festgehalten, um die Einhaltung der GPSR nachzuweisen.
Durch eine systematische Risikobeurteilung können Hersteller Haftungsrisiken minimieren und das Vertrauen der Verbraucher stärken.
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz verpflichtet Unternehmen, Menschenrechts- und Umweltstandards entlang der Lieferkette zu gewährleisten. Dies umfasst die Einführung eines Risikomanagements, die Etablierung von Beschwerdemechanismen und die jährliche Berichterstattung.
Tipps zur Umsetzung des LkSG
- Lieferantenprüfung
Erstellen Sie eine Liste Ihrer Zulieferer und prüfen Sie, ob sie die Anforderungen erfüllen. - Vertragliche Verpflichtungen
Integrieren Sie die Einhaltung des LkSG in Ihre Lieferantenverträge. - Interne Schulungen
Schulen Sie Ihre Mitarbeitenden, um sicherzustellen, dass die neuen Anforderungen korrekt umgesetzt werden.
Hilfe bei der Umsetzung
Die Einhaltung des Produktsicherheitsgesetzes und des Lieferkettengesetzes erfordert Ressourcen und Expertise. Kontaktiere uns jetzt, um rechtliche Risiken zu minimieren und Compliance-Prozesse zu optimieren. Wir bieten:
- Beratung und Analyse: Prüfung Ihrer bestehenden Prozesse auf Lücken.
- Technische Implementierung: Anpassung Ihrer Online-Shops auf WooCommerce oder Gambio.
- Erstellung von Risikobeurteilungen: Dokumentiion Gefahren und Maßnahmen für Produkte.
- Schulungen: Workshops für Ihr Team zu den neuen Anforderungen.
Produktsicherheitsgesetz als Chance
Die Produktsicherheitsverordnung (GPSR) und das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) bieten nicht nur Herausforderungen, sondern auch Chancen. Unternehmen, die frühzeitig handeln, profitieren von höheren Sicherheitsstandards, verbessertem Verbrauchervertrauen und einer stärkeren Marktposition.
Schreibe einen Kommentar