Wie verändert das neue EU-Gesetz die Kosten für Roaming im Ausland?
Ein Thema dem man sich in den letzten Tagen kaum entziehen konnte was das Roaming im Ausland. Denn nicht nur Radio und Fernsehen, sondern auch diverse Printmedien haben darüber berichtet, dass es ein neues Gesetz für das sogenannte Roaming im Ausland gibt. Doch in die Tiefe ging kaum ein Artikel. Deshalb möchten wir in diesem Artikel einmal konkret beleuchten, was genau sich durch das neue EU-Gesetz für den Endverbraucher ändert.
Was ist überhaupt Roaming?
Roaming bezeichnet erst einmal nur die Situation, dass ein Smartphone oder Tablet mit einem anderen Mobilfunknetz als seinem Heimatnetz verbunden ist. Es ist also auch schon ein Fall von Roaming, wenn ein Kunde von E-Plus Deutschland sich im Inland mit dem Netz von Vodafone verbindet und dieses nutzt. Doch in der Regel meint der Begriff Roaming die Nutzung eines Netzes im Ausland.
Deshalb wird auch oft von den enorm hohen Roaming Kosten gesprochen, denn bis zur Gesetzesänderung war die Nutzung von ausländischen Mobilfunknetzen enorm teuer. Ob die Ersparnis bei den Kosten pro Einheit zu immer schlechter werdenden Kundenservice führt oder ob die Mobilfunkanbieter die fehlende Möglichkeit des Preiskampfes bei der Handynutzung im Ausland zum Anlass nehmen bei ihren Kunden durch Service zu punkten, bleibt abzuwarten.
Was genau hat das neue EU-Gesetz geändert?
Das neue EU-Gesetz besagt, dass alle Mobilfunknutzer, die ihr Heimatland in der EU haben, in allen anderen EU-Ländern ihren Handytarif zu denselben Konditionen nutzen können, wie in ihrem Heimatland. Wenn also ein Deutscher Urlaub in Spanien macht, dann braucht er hier keine enormen Kosten mehr fürchten, sondern kann dieselben Konditionen nutzen, wie auch in seinem Heimatland. Wer wissen möchte wie viel er dank der neuen Verordnung zum Thema Roaming sparen kann und was sich genau geändert hat, wird hier fündig.
Kann jeder EU-Bürger einfach einen Vertrag in irgendeinem EU-Land abschließen?
Jetzt wird sich vielleicht der Eine oder Andere überlegen, ob er nicht einfach einen günstigen Handyvertrag im EU-Ausland abschließen kann. Doch leider ist es nicht ganz so einfach, denn im neuen Gesetz gibt es eine Klausel die besagt, dass die Freiheit von Roaming Gebühren nur für den vorübergehenden Aufenthalt in einem Land gilt.
Wenn also ein Deutscher einen preiswerten Handyvertrag in einem osteuropäischen Land abschließt, dann muss der Vertrag auch mehrheitlich dort genutzt werden. Denn sonst ist der Mobilfunkanbieter berechtigt die üblichen Roaming Gebühren in Höhe von 3,2 Cent pro Gesprächsminute, 1 Cent pro SMS und 7,70€ pro Gigabyte mobiler Datenübertragung zu berechnen. Weitergehende Informationen über besagtes neues EU-Roaming Gesetz bietet der Blog von preis24.de.