SEPA

Gedanken zu SEPA

sepa

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Eigentlich eine gute Idee

Die Idee eines einheitlichen Zahlungsraumes in Europa (Single Euro Payments Area) finde ich richtig gut. Seit 2008 gibt es die Möglichkeit Überweisungen und Lastschriften in 27 Ländern durchzuführen. Leider hat sich die Umsetzung in der Softwarelandschaft sehr lang hingezogen. Ab Februar 2014 gibt es die traditionellen Überweisungen, Lastschriften, Abbuchungen nicht mehr. Es wird dann ausschliesslich auf SEPA gesetzt. Wie die Umstellung hier im Einzelnen ablief erkläre ich im Artikel Best Practice SEPA.

Eigentlich ganz einfach

Prinzipiell ist der Wechsel ja nur eine leicht veränderte Bankverbindung. Die IBAN ersetzt dabei die Kontonummer, setzt sich aus einem Bankkürzel, der alten Kontonummer und der Bankleitzahl zusammen. Als zweite Angabe wird die BIC oder Swift benötigt. Als Zahlungsempfänger, gerade wenn man Lastschriften und Abbuchungsaufträge benutzt hat gibt es weiteren Handlungsbedarf. Hier steckt der Teufel im Detail.

Eigentlich richtig schlecht gemacht

Als schlechte Erfahrung ist mir ein Infotermin der Sparkasse Uckermark in Erinnerung. Vertreter vom Vorstand, Mitarbeiter von Starfinanz (Hersteller der Software Starmoney) und einige Firmenkundenbetreuer sahen sich eine vorgelesenePowerpointshow an. Dazu meckerte ein eingeladener Bankkunde das SEPA ja alles kompliziert macht und man solle doch an die alten Leute denken…

Die wirklich kniffligen Fragen konnte bislang niemand beantworten. Hier wird sich durch Versuch und Irrtum zeigen, was funktioniert. Wie unterscheidet sich denn denn nun die Basis-Lastschrift von der Firmenlastschrift genau? Fällt jeder Verbraucher automatisch aus der Firmenlastschrift? Eine Firmenlastschrift lässt sich nämlich nicht zurückbuchen, wenn das Konto gedeckt war. Basisslaschriften darf der Kontoinhaber 8 Wochen lang zurückgeben.

Unbeantwortet ist auch die Frage wie denn nun das Formular vor Einzug einer Firmenlastschrift zu übermitteln ist. Geht es an die abgehende Bank, die Hausbank, muss die Bank das bestätigen usw. Eine Sache die wirklich nach Bürokratie müffelt –  wie bei dem Abbuchungsverfahren seinerzeit.

Zum Schmunzeln taugt das auch

Eine Nebensächlichkeit ist hier dann wohl das Formular, welches millionenfach an deutsche Firmen geht. Inhalt ist die Gläubiger-Identifikationsnummer. Das versendete PDF heisst, ganz deutsch Creditor Identifier.pdf. Mein Kunde Andres Jede hat eine kleine Glosse dazu geschrieben.

 

Dennoch: In 5 Schritten die SEPA-Umstellung meistern

Mit ein wenig Vorbereitung schaffen Sie auch in den noch verbleibenden Wochen den Umstieg! Hier der Schlachtplan:

  • SEPA-Bankverbindung recherchieren

    Sicher die einfachste Aufgabe. Diese Bankverbindung, bestehend aus IBAN und BIC steht auf dem Kontoauszug. Natürlich können Sie auch Ihre Bank kontaktieren und nachfragen.

  • SEPA-ID beantragen

    Sobald Sie eine Baislastschrift oder eine Firmenlastschrift zur Zahlung einsetzen, brauchen Sie eine Gläubiger-Identifikationsnummer. Diese wird auf Antrag von der Bundesbank vergeben.

  • Kundendaten konvertieren und testen

    Erzeugen Sie eine Tabelle der Bankverbindungen und konvertieren Sie diese Mit dem Excel-Makro aus der Linkliste.

  • Briefkopf und Formulare ändern

    Sie glauben nicht, wo überall Ihrer Bankverbindung steht. Vermeiden Sie spätere Missverständnisse und aktualisieren Sie Ihre Geschäftspapiere, die Website und eMail-Signaturen.

  • Kunden anschreiben und informieren

    Als letzte Aktion steht die Information Ihrer Kunden an. Sie können einen Brief oder ein Fax senden oder ein personalisiertes Rundschreiben per eMail aussenden. Am besten gefielen mir zwei Lieferanten. Diese überwiesen einefach einen Cent und im Text der Buchung stand die Infirmation über die Fortführung der Latschrift im SEPAverfahren. Das ist nicht nur wirklich umweltfreundlich und einfach, sondern bietet auch gleich die Möglichkeit des Tests der Bankverbindungen.

Best Practice Beispiel: SEPA mit CAO-Faktura und Orderpanel

» Artikel anzeigen

5 Kommentare
  1. Georg
    Georg sagte:

    Mittlerweile gibt es ja eine Fristverlängerung bis zum 01. August. Hier kann man nur hoffen, dass sich alle, die sich bisher nicht umfangreich mit der Thematik auseinandergesetzt haben, die Zeit nutzen, damit diese auch nach der Frist problemlos damit zurecht kommen.

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