Onlinerecht: 5 Dinge, auf die du bei 2018 als Unternehmer achten musst
Als Händler oder Unternehmer kommen 2018 einige wichtige Anforderungen auf dich zu. hier findest du die Themen im Überblick. Weiter unten im Detail.
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Rechtlich sicher durch 2018
Datenschutzgrundverordnung (DSGV) entspannt umsetzen
Für viele Seitenbetreiber scheint die neue europäische Verordnung Ärger auszulösen. Dabei ist Sie eine längst fällige Aktualisierung. Das geltende Gesetzt ist von 1995! Ganz nebenbei bietet sie die Möglichkeit Bestandskunden anzusprechen und sich als Anbieter ins Gedächtnis zu rufen.
So setzt du die geforderten Massnahmen schnell und einfach um
- erheben nur die Daten die du für den Auftrag brauchst
- übertrage und speichere Daten immer verschlüsselt (mehr zum Thema SSL-Verschlüsselung)
- informiere zu Cookies und frage nach Erlaubnis bei Datenerhebung per Checkbox
- mache Daten transportierbar
- formuliere eine leicht verständliche Datenschutzerklärung, erkläre was mit den Daten geschieht
- schliesse mit Dienstleistern einen Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung
Weiterführende Links zur DSGV
- Was bedeutet Auftragsdatenverarbeitung
- Bundesdatenschutz veröffentlicht Kurzpapiere
- Land Bayern veröffentlicht Fragebogen zur Umsetzung
- WKO Österreich liefert eine schöne Übersicht
Datenübertragung auf Webseiten verschlüsseln
Eigentlich sollte die Verschlüsselung mit einem gültigen Zertifikat 2018 längst zum guten Ton gehören. Jetzt fordert auch der Gesetzgeber mit der DSGV (Datengrundschutzverordnung) fordert) die Verschlüsselung. Wenn auch nur für Formulare. Google belohnt mit besserem Ranking, dann sollten Sie auch die gesamte Website auf https umstellen.
Hier gibt es Details zur SSL-Verschlüsselung.
Verbot von Zahlartgebühren beachten
Das sagt der Gesetzgeber
Die Bundesregierung will den Wettbewerb im Bereich der Zahlungsdienste verbessern, Gebühren für Kartenzahlungen abschaffen und die Verbraucher gleichzeitig besser schützen. So dürfen Händler in Zukunft keine gesonderten Gebühren mehr für Kartenzahlungen, Überweisungen und Lastschriften verlangen. Die Regelung soll europaweit gelten. „Hierzu gehören insbesondere die gängigsten Kartenzahlverfahren in der Bundesrepublik Deutschland“, heißt es in der Begründung zum Umfang der in Zukunft gebührenfreien Zahlungsmöglichkeiten.
Du darfst also keine Gebühren pro Zahlungsart ausweisen oder verlangen. Paypal verbietet das schon immer in den AGB. Soweit so gut. Du wirst die Kosten einer Zahlungsart jetzt direkt im Produktpreis kalkulieren müssen.
Dazu gibt es eine interessante Diskussion im Shopbetreiber-Blog.
eBay: Nutzungsrechte an Artikelbildern
Ab sofort will ebay ein Nutzungsrecht an Fotos, Videos und anderen Medien die du in deiner Artikelbeschreibung für Verkäufe bei ebay verwendest. Extern abgelgte Inhalte müssen über eine SSL-verschlüsselte Adresse kommen
eBay benennt die Gründe für die Nutzungserlaubnis
ebay lädt die Artikelbilder und Informationen im eBay-Katalog hoch. Damit kann jeder Verkäufer für seine Angebote auf qualitativ hochwertige Bilder und aussagekräftige Produktinformationen zugreifen und sie für Käufer attraktiver machen.
Wenn du die Nutzungsrechte nicht an eBay weitergegeben kannst wird das echt bitter
Verkäufer, die in ihren Angeboten Bilder verwenden, die sie weder eBay noch anderen eBay-Verkäufern zur Verfügung stellen möchten oder können, sollten Ihre Angebote mit anderen Bildern neu einstellen.
Wenn Verkäufer in ihren Angeboten Bilder verwenden, die restriktiven Nutzungsrechten unterliegen, müssen Sie sie die Nutzungsbedingungen mit dem Inhaber der Rechte neu verhandeln, bevor sie diese Bilder in ihren Angeboten hochladen.
Online-Shops: Händler müssen EU-weit verkaufen
Noch ist das nicht geltendes Recht. 2018 wird das aber kommen. Also gilt hier: Eine gute Vorbereitung sichert gute Startplätze.
Mariya Gabriel, die für die digitale Wirtschaft und Gesellschaft zuständige Kommissarin
„Die Beendigung des unfairen Geoblockings ist ein großer Schritt für die Verbraucher und für den Aufbau eines echten digitalen Binnenmarkts, von dem alle etwas haben. Neben der Abschaffung der Roaminggebühren und der Einführung der Portabilität werden die Bürgerinnen und Bürger der EU künftig über Grenzen hinweg ganz wie zu Hause auch online ihre neuen Möbel kaufen, Hotelzimmer buchen oder ihre Kreditkarte benutzen können.“
Weiterführende Links zum europaweiten Verkauf
- EU informiert: Mehrwertsteuer im internationalen Geschäftsverkehr
- Shopbetreiber zum Digitaler Binnenmarkt
- EU informiert zu Geoblocking
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