Dialog zwischen Anwalt und Arzt
Dialog vor Gericht, zwischen Anwalt und Arzt. Der Arzt wird als Zeuge befragt.
Anwalt: Erinnern Sie sich an den Zeitpunkt der Autopsie?
Arzt: Die Autopsie begann gegen 8:30 Uhr.
Anwalt: Mr. Denningten war zu diesem Zeitpunkt tot?
Arzt: Nein, er sass auf dem Tisch und wunderte sich, warum ich ihn autopsiere. (das hat der Herr Anwalt noch taktvoll überhört … aber …)
Anwalt: Doktor, bevor Sie mit der Autopsie anfingen, haben Sie da den Puls gemessen?
Arzt: Nein.
Anwalt: Haben Sie den Blutdruck gemessen?
Arzt: Nein.
Anwalt: Haben Sie die Atmung geprüft?
Arzt: Nein.
Anwalt: Ist es also möglich, dass der Patient noch am Leben war, als Sie ihn autopsierten?
Arzt: Nein.
Anwalt: Wie können Sie so sicher sein, Doktor?
Arzt: Weil sein Gehirn in einem Glas auf meinem Tisch stand.
Anwalt: Hätte der Patient trotzdem noch am Leben sein konnen?
Arzt: Ja, es ist möglich, dass er noch am Leben war und irgendwo als Anwalt praktizierte. (diese Antwort hat dem Arzt 3.000 Dollar Strafe wegen Ehrenbeleidigung eingebracht. Er hat sie wortlos, aber mit Genugtuung bezahlt.)
“Einstiegsgeld aus ALG 2” Bestellung kostenfrei 1x an:
Annerose v. Hünefeld
Clara Zetkin Ring 59
15232 Frankfurt (O.)
hallo annerose,
ich denke du hast hier etwas flach verstanden. die zu bestellenden unterlagen gibt es unter den o.g. links.
bitte gebe bescheid wenn du diese erhalten hast.
danke, marco
Der Arzt ist offensichtlich schwer von Begriff. Bevor er mit der Autopsie begonnen hat, war das Hirn nicht im Glas. Gut möglich, dass Herr Dennington noch am Leben war und fälschlicherweise für tot erklärt wurde, da der Arzt weder Puls gemessen noch Atmung geprüft hat.