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Impressum für Webseiten der Heilberufe

Eben stolpere ich in der Liste i-worker über einen Thread zum Thema Impressum für Webseiten von Heilern. Laut dem RA M. Seidlitz ist auf folgendes hinzuweisen

  • gesetzliche Berufsbezeichnung
  •  zuständige Aufsichtsbehörde
  • das regionale Gesundheitsamt

Die berufsrechtlichen Regelungen finden sich im Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung

1 Kommentar

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  1. […] Bei Körperschaften und Vereinen, sowie Berufen mit bestimmten Pflichtmitgliedschaften bestehen erweiterte Auskunftspflichten. Besonders auch die Pflichtangaben für Heilberufe […]

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