Impressum für Webseiten der Heilberufe
Eben stolpere ich in der Liste i-worker über einen Thread zum Thema Impressum für Webseiten von Heilern. Laut dem RA M. Seidlitz ist auf folgendes hinzuweisen
- gesetzliche Berufsbezeichnung
- zuständige Aufsichtsbehörde
- das regionale Gesundheitsamt
Die berufsrechtlichen Regelungen finden sich im Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung
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[…] Bei Körperschaften und Vereinen, sowie Berufen mit bestimmten Pflichtmitgliedschaften bestehen erweiterte Auskunftspflichten. Besonders auch die Pflichtangaben für Heilberufe […]
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