Impressum für Webseiten der Heilberufe

Eben stolpere ich in der Liste i-worker über einen Thread zum Thema Impressum für Webseiten von Heilern. Laut dem RA M. Seidlitz ist auf folgendes hinzuweisen

  • gesetzliche Berufsbezeichnung
  •  zuständige Aufsichtsbehörde
  • das regionale Gesundheitsamt

Die berufsrechtlichen Regelungen finden sich im Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung