Internet, Grafik, Marketing - Die Netztaucher aus Angermünde in der Uckermark

Kurz vor Jahresende: Verjährungsfristen

Geschrieben: Donnerstag, 18.12.2008 um 14:05

verjaehrungsfristen

Alles hat zwei Seiten. Den Einen freut die Verjährung, den Anderen macht Sie rasend…


Lastschriften aus dem Ausland

Geschrieben: Samstag, 01.11.2008 um 14:01

Bisher dachte ich, Latschriften aus dem Ausland kann ich wegen einer Beschränkung von Starmoney nciht ausführen. Nachdem mir mein Starmoney heute morgen sagte es könne kein Konto mit HBCI mit PIN /TAN mehr bearbeiten habe ich mich nach einem Update umgesehen.

Leider kann ich auch per Starmoney Business 3 nicht so einfach Geld von einem Kunden einziehen.

Im Vergleich zu den aus Deutschland bekannten Verfahren, ähnelt die SEPA Lastschrift einer Mischung aus Einzugsermächtigung und Abbuchungsauftrag mit einigen wesentlichen Erweiterungen.

  • So ist vor jeder Lastschrift ein Lastschriftmandat auszufüllen (papierhaft oder digital signiert)

  • Der Zahlungsempfänger muß seine Angaben, inkl. einer zugeteilten, eindeutigen Kennung (Creditor Identifier), auf diesem Mandat vordrucken

  • Das vom Zahlungspflichtigen unterschriebene Mandat wird sowohl seiner Bank, als auch dem Zahlungsempfänger weitergeleitet

  • SEPA Lastschriften werden mit einem festen Fälligkeitsdatum erstellt

  • Soweit zwischen Zahlungspflichtigem und Zahlungsempfänger nicht anders vereinbart, muß 14 Tage vor Fälligkeit der Lastschrift ein Avis an den Zahlungspflichtigen erfolgen

Gefunden habe ich diese Information auf zahlungsverkehrsfragen.de

  • Die Lastschrift inkl. der Mandatsdaten soll bei der ersten Lastschrift 5 Tage vor Fälligkeit und bei Folgelastschriften 2 Tage vor Fälligkeit bei der Bank des Zahlungspflichtigen vorliegen (diese könnte also beispielsweise zukünftige Lastschriften anzeigen oder bei der Kontodisposition berücksichtigen)

  • Das Verfahren macht also den Vorteil der Einfachheit und schnellen Verfügbarkeit des Betrages also zunichte. Es wird also bei der Zahlung von Kunden aus dem Ausland bei Überweisung, Paypal und Scheck bleiben.


    Quittungen für Kleinbeträge

    Geschrieben: Samstag, 30.09.2006 um 11:29

    Zeitgleich mit der Mehrwertsteuererhöhung steigt ab Januar 2007 die Grenze für so genannte Kleinbetragsrechnungen von brutto 100 Euro auf 150 Euro. Ärger mit dem Verkaufspersonal werden Selbstständige aber weiterhin haben: Denn sobald dieser Betrag überschritten wird, ist der Vorsteuerabzug nur dann erlaubt, wenn Name und Anschrift des Empfängers auf dem Beleg stehen. Ein simpler Visitenkartentrick erleichtert allen Beteiligten das Leben.

    Ein feiner Trick, aufgelesen bei akademie.de


    Klick für Klick am PC durch die Steuererklärung

    Geschrieben: Mittwoch, 15.03.2006 um 11:21

    Der Uckermarkkurier schreibt über die Einfachheit der Steuererklärung per elektronischer Übermittlung. Ich habe zum Thema Finanzamt und eMail meine eigenen Erfahrungen gemacht. Obwohl ich mich im Zusammenhang bei der Pressestelle des Finanzamtes Brandenburg über den Vorgang beschwerte hat es natürlich noch nicht einmal eine Reaktion gegeben.

    Angeregt durch den heutigen Artikel habe ich noch einmal nachgesehen was denn als eMail an das Finanzamt gehen darf.

    Welche Angelegenheiten können Sie per E-Mail erledigen?
    Sie können alle einfachen Schreiben und Anträge (z. B. Änderungsanträge zum Steuerbescheid, Anfrage nach dem Bearbeitungsstand, Fristverlängerungsantrag) und Einsprüche gegen Steuerbescheide per E-Mail an Ihr Finanzamt senden. Beachten Sie jedoch, dass das Zustellungsrisiko, insbesondere bei ristwahrenden Schreiben, bei Ihnen liegt.

    Ach ja, der Internetauftritt des Landesfinanzamtes soll 400.000 Euro pro Jahr sparen. Ich glaube das das funktionieren kann. Immerhin wird bei den eMail-Adresse gespart. Das Finanzamt für den Landkreis Uckermark (knapp 40 000 Steuerpflichtige) hat nur 1 (in Worten eine) Adresse.


    Lastschrift – Risiko Zahlungsausfall

    Geschrieben: Mittwoch, 07.12.2005 um 18:19

    Eine kurze Disskussion in der Mailingliste i-worker beleuchtet die Zahlungsweise Lastschrift in OnlineShops. Offenbar ist die vorherrschende Meinung das Lastschrift generell unsicher ist da der Kunde den Betrag ja zurüchbuchen kann. Meine Erfahrung, und auch die meiner Kunden, ist eine andere.

    Zahlungen von Kunden per Lastschrift sind problemlos. Kaum eine Rückbuchung. Bei Zahlung per Rechnung Ausfälle bis zu 20%. Ich habe vor langem einmal einen Artikel in der InternetWorld dazu gelesen. Hier als PDF Die Grafik deckt sich mit meinen Erfahrungen.
     Zahlungsausfallrisiko im Onlinehandel
    Was in dem Zusammenhang immer weider auffällt: Kunden ist die Zahlung per Lastschrift oft nicht geheuer. In unserem letzten Newsletter wurde allen Kunden die Zahlung Ihrer Hostinggebühren per Lastschrift mit 2% Rabatt angeboten. Die Reaktion war gleich null. Scheinbar wissen nur sehr wenige von der Sicherheit durch die Möglichkeit der Rückbuchung. Die Banken geben hier einen Zeitraum von 6 Wochen für die Rücklastschrift an. Laut einem Urteil des BGH ist aber auch dieser Zeitraum ausdehnbar.


    Schlechte Zahlungsmoral – Ich kenne das

    Geschrieben: Donnerstag, 18.11.2004 um 21:42

    Nur zwei von drei deutschen Firmen zahlten im 3. Quartal 2004 ihre Rechnungen vereinbarungsgemäß – so das Ergebnis einer aktuellen Analyse von D&B zur bundesweit schwachen Zahlungsmoral. Ein Viertel der Zahler lassen sich bis 45 Tage Zeit und gelten damit als langsame Zahler. 4,1 % der Zahler überschreiten das Zahlungsziel um bis zu 105 Tage (schleppende Zahler) und über 4 % brauchen noch länger

    Kein Wunder wenn das einer Firma das Genick bricht, besonders wenn in Rechnungen viel Geld in Form von schon bezahltem Material steckt.

    aufgelesen bei: mexblog.de


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