Geschrieben: Samstag, 30.09.2006 um
11:29 |
Zeitgleich mit der Mehrwertsteuererhöhung steigt ab Januar 2007 die Grenze für so genannte Kleinbetragsrechnungen von brutto 100 Euro auf 150 Euro. Ärger mit dem Verkaufspersonal werden Selbstständige aber weiterhin haben: Denn sobald dieser Betrag überschritten wird, ist der Vorsteuerabzug nur dann erlaubt, wenn Name und Anschrift des Empfängers auf dem Beleg stehen. Ein simpler Visitenkartentrick erleichtert allen Beteiligten das Leben.
Ein feiner Trick, aufgelesen bei akademie.de
Geschrieben: Mittwoch, 15.03.2006 um
11:21 |
Der Uckermarkkurier schreibt über die Einfachheit der Steuererklärung per elektronischer Übermittlung. Ich habe zum Thema Finanzamt und eMail meine eigenen Erfahrungen gemacht. Obwohl ich mich im Zusammenhang bei der Pressestelle des Finanzamtes Brandenburg über den Vorgang beschwerte hat es natürlich noch nicht einmal eine Reaktion gegeben.
Angeregt durch den heutigen Artikel habe ich noch einmal nachgesehen was denn als eMail an das Finanzamt gehen darf.
Welche Angelegenheiten können Sie per E-Mail erledigen?
Sie können alle einfachen Schreiben und Anträge (z. B. Änderungsanträge zum Steuerbescheid, Anfrage nach dem Bearbeitungsstand, Fristverlängerungsantrag) und Einsprüche gegen Steuerbescheide per E-Mail an Ihr Finanzamt senden. Beachten Sie jedoch, dass das Zustellungsrisiko, insbesondere bei ristwahrenden Schreiben, bei Ihnen liegt.
Ach ja, der Internetauftritt des Landesfinanzamtes soll 400.000 Euro pro Jahr sparen. Ich glaube das das funktionieren kann. Immerhin wird bei den eMail-Adresse gespart. Das Finanzamt für den Landkreis Uckermark (knapp 40 000 Steuerpflichtige) hat nur 1 (in Worten eine) Adresse.
Geschrieben: Mittwoch, 07.12.2005 um
18:19 |
Eine kurze Disskussion in der Mailingliste i-worker beleuchtet die Zahlungsweise Lastschrift in OnlineShops. Offenbar ist die vorherrschende Meinung das Lastschrift generell unsicher ist da der Kunde den Betrag ja zurüchbuchen kann. Meine Erfahrung, und auch die meiner Kunden, ist eine andere.
Zahlungen von Kunden per Lastschrift sind problemlos. Kaum eine Rückbuchung. Bei Zahlung per Rechnung Ausfälle bis zu 20%. Ich habe vor langem einmal einen Artikel in der InternetWorld dazu gelesen. Hier als PDF Die Grafik deckt sich mit meinen Erfahrungen.

Was in dem Zusammenhang immer weider auffällt: Kunden ist die Zahlung per Lastschrift oft nicht geheuer. In unserem letzten Newsletter wurde allen Kunden die Zahlung Ihrer Hostinggebühren per Lastschrift mit 2% Rabatt angeboten. Die Reaktion war gleich null. Scheinbar wissen nur sehr wenige von der Sicherheit durch die Möglichkeit der Rückbuchung. Die Banken geben hier einen Zeitraum von 6 Wochen für die Rücklastschrift an. Laut einem Urteil des BGH ist aber auch dieser Zeitraum ausdehnbar.
Geschrieben: Donnerstag, 18.11.2004 um
21:42 |
Nur zwei von drei deutschen Firmen zahlten im 3. Quartal 2004 ihre Rechnungen vereinbarungsgemäß – so das Ergebnis einer aktuellen Analyse von D&B zur bundesweit schwachen Zahlungsmoral. Ein Viertel der Zahler lassen sich bis 45 Tage Zeit und gelten damit als langsame Zahler. 4,1 % der Zahler überschreiten das Zahlungsziel um bis zu 105 Tage (schleppende Zahler) und über 4 % brauchen noch länger
Kein Wunder wenn das einer Firma das Genick bricht, besonders wenn in Rechnungen viel Geld in Form von schon bezahltem Material steckt.
aufgelesen bei: mexblog.de