Internet, Grafik, Marketing - Die Netztaucher aus Angermünde in der Uckermark

Zahlungsgepflogenheiten und Ergebnis eines Mahnlaufes

Geschrieben: Freitag, 09.11.2007 um 10:02 |

Kunden die es, trotz fehlerfrei erbrachter Leistung, nicht auf die Reihe bekommen zu bezahlen sind nicht nur ein Ärgernis. Wenn in der Rechnung neben Leistung auch Material steckt mit dem man in Vorleistung geht, kann das auch für den Gläubiger schnell zur Gefahr werden. Aktuell gibt es Aussenstände im mehr als deutlich fünfstelligen Bereich. Der Mahnlauf sieht wie folgt aus:

  1. Rechnungsstellung per eMail
  2. nach 2 Wochen freundliche Zahlungserinnerung
    (1. Mahnung per eMail)
  3. nach 4 Wochen Inkassoankündigung
    (2. Mahnung per Brief)
  4. nach 6 Wochen Übergabe an Inkasso
    (Mediafinanz, IS Forderungsmanagement oder EuroTreuhand Inkasso)

Die Erfahrung zeigt das es die wenigsten Probleme bei Zahlung per Lastschrift gibt. “Faule Eier” erkenne ich mittlerweile sehr schnell. Wer grosse Leistungspakete online ordert ohne vorher zumindest eine telefonische Beratung erhalten zu haben und dann per Lastschrift zahlt – knick knack ;-).

Eine weitere Gruppe sind die “Überweiser”, innerhalb weniger Tage ist das Geld da, oft gibt es sogar noch einmal eine eMail das überwiesen wurde. Bravo! Dann die “Sichmahnenlasser” nach der ersten Mahnung kommt eine eMail das Sie die Rechnung nicht bekommen haben. Das kann passieren. Gerade bei heutigen Spamfiltern. Oft aber merkwürdig das die Mahnung dann doch den Weg findet ;-)

Die ärgerlichste Gruppe sind dann die “Verzögerer” nach dem Hinweis auf Inkasso wird dann von einer Woche auf die andere vertröstet. Irgendwann kommt zwar das Geld. Aber ohne Mahngebühren, Zinsen usw. Die letzte Gruppe und zum Glück die kleinste: Inkassozahler. Selbst Schuld. Wer so lange wartet zahlt oft mehr als das Doppelte des eigentlichen Rechnungsbetrages nebst diversen Vermerken in Auskunfteien wie der Schufa, Hermes usw.

Wie unterschiedlich Kunden auf Mahnungen reagieren zeigt sich bei dem Vergleich.

Selbst das Empfangen einer Mahnung ist ein Genuß (aus textueller humoristischer Sicht) ;) Leider ist mir nicht ganz klar warum die Zahlung seitens der (Firma entfernt) noch nicht freigegeben ist. Ich werde mich gleich heute mit der Buchhaltung kurzschließen!

Tut mir leid für die entstandenen Verzögerungen und beste Grüße

Die zweite Antwort auf eine freundliche Zahlungserinnerung:

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir sind sehr verwundert über Geschäftspraxis. Wir sind tagfertig im Bearbeiten mit Rechnungen. Unserem Unternehmen liegt weder eine Rechnung vom 22.07.2007 (Rg-Nr.
234852)vor noch haben wir Ihnen zu diesem Zeitpunkt Arbeiten in Auftrag gegeben. Daher ist eine Bearbeitung nicht möglich. Wir bitten Sie, uns die von Ihnen erledigte
Leistung mitzuteilen und die entsprechende Rechnung zu faxen oder per Post zukommen zu lassen.

Mit freundlichen Grüßen

Ach ja. die freundliche Zahlungserinnerung liest sich so:

Freundliche Zahlungserinnerung

Das Mahnen, es ist eine schwere Kunst,
Sie werden’s oft am eigenen Leib verspüren!
Man will das Geld, doch will man auch die Gunst
des werten Kunden nicht verlieren.

Allein der Stand der Kasse zwingt uns doch,
ein kurz’ Gesuch bei Ihnen einzureichen:
Sie möchten uns, wenn möglich heute noch,
die unten aufgeführte Schuld begleichen.

Bei Fragen oder Unklarheiten wenden Sie sich bitte per eMail an unsere Buchhaltung.

Mit freundlichen Grüßen
—Buchhaltung
die netztaucher
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fon 033 31. 25 25 20
fax 033 31. 29 800 65
http://netztaucher.com


Die Dienstleisterklemme

Geschrieben: Sonntag, 11.03.2007 um 19:42 |

In der letzten Woche gleich zwei Mal erlebt: Als Dienstleister es besser zu wissen ist nicht unbedingt ein Vorteil. Vor allem dann nicht wenn der Kunde auf seiner Meinung beharrt und keinen helfenden Tip annimmt.

» kompletten Beitrag lesen


2007: Wichtige Änderungen für die Branche

Geschrieben: Mittwoch, 27.12.2006 um 17:48 |

Für die Branche der Informations- und Telekommunikationswirtschaft stehen ab 2007 wichtige Änderungen an:

Eine ausführliche Erläuterung findet sich im InternetHandel-Blog


Guten Morgen 1&1!

Geschrieben: Samstag, 23.12.2006 um 10:55 |

Anfang Dezember warb 1&1 mit der Mehrwertsteuersparaktion. Wenn man seinen Vertrag um 24 Monate verlängert, würde in dieser Zeit nur 16% statt 19% berechnet.

Ich habe Verträge über Leistungen die zum Jahreswechsel gesplittet werden müssen. Der bürokratische Aufwand den ich dabei habe ist ein Irrwitz. Bis 31.12.06 mit 16%, dann Splitting und ab 1.1.07 19%. Da ich die Eröhung nicht an meine Kunden weitergebe muss ich dann für die Rechnungen Teilgutschriften veranlassen und den Steueranteil ausbuchen lassen. Für alle Kunden die eine Rechnung mit diesem Splitting brauchen, muss diese dann noch versendet werden.

Nun interessierte mich nicht sie Aktion selbst, sondern vielmehr die Formalie wie denn diese Steuer ausgewiesen würde. Vieleicht, so dachte ich, kann ich mir jier einen Kniff abgucken der mir das erspart.

Ich schrieb am 5. Dezember an 1&1 und bekam heute, am 23. Dezember folgende Antwort:

Sehr geehrter Herr Neuber,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Dieses Angebot ist inzwischen beendet und wird nicht mehr angeboten. Wir wünschen ein frohes Weihnachtsfest und besinnliche Feiertage.

Mit freundlichen Grüßen
Christiane Schmidt
Customer Care Service
1&1 Internet AG

Wow, das hat ja nur 18 Tage gedauert. Customer Care Service nennt sich das! Wenn ich also ein richtiges Problem habe bin ich hier ja richtig :-/


Inhaber einer Limited (Lmtd) abfragen

Geschrieben: Dienstag, 31.10.2006 um 17:40 |

Über diese Maske kann man Inhaberdaten der Limited abfragen




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