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Quittungen für Kleinbeträge

Samstag, 30.09.2006 um 11:29 · Gelesen: 900 · heute: 2

Zeitgleich mit der Mehrwertsteuererhöhung steigt ab Januar 2007 die Grenze für so genannte Kleinbetragsrechnungen von brutto 100 Euro auf 150 Euro. Ärger mit dem Verkaufspersonal werden Selbstständige aber weiterhin haben: Denn sobald dieser Betrag überschritten wird, ist der Vorsteuerabzug nur dann erlaubt, wenn Name und Anschrift des Empfängers auf dem Beleg stehen. Ein simpler Visitenkartentrick erleichtert allen Beteiligten das Leben.

Ein feiner Trick, aufgelesen bei akademie.de

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