Neben dem Impressum ist die Erklärung zum Datenschutz eine Angabe die jeder Anbieter von Telediensten veröffentlichen muss. Wer ist Teledienstleister?
(2) Teledienste (…) sind insbesondere
1. Angebote im Bereich der Individualkommunikation (zum Beispiel Telebanking, Datenaustausch),
2. Angebote zur Information oder Kommunikation, soweit nicht die redaktionelle Gestaltung zur Meinungsbildung für die Allgemeinheit im Vordergrund steht (Datendienste, zum Beispiel Verkehrs-, Wetter-, Umwelt- und Börsendaten, Verbreitung von Informationen über Waren und Dienstleistungsangebote),
(…)
5. Angebote von Waren und Dienstleistungen in elektronisch abrufbaren Datenbanken mit interaktivem Zugriff und unmittelbarer Bestellmöglichkeit.
Hier finden Sie einen Artikel zum Thema Impressum. Was alles zu einer Datenschutzerklärung für Webseiten gehört findet sich beim Law-Blog in einem Muster
aufgelesen bei: akademix
Schlagwörter: impressum, Recht
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