Internet, Grafik, Marketing - Die Netztaucher aus Angermünde in der Uckermark

Pflichtangaben auf Webseiten Bookmark and Share

Mittwoch, 26.10.2005 um 12:09 · Gelesen: 8028 · heute: 2

Neben dem Impressum ist die Erklärung zum Datenschutz eine Angabe die jeder Anbieter von Telediensten veröffentlichen muss. Wer ist Teledienstleister?

(2) Teledienste (…) sind insbesondere
1. Angebote im Bereich der Individualkommunikation (zum Beispiel Telebanking, Datenaustausch),
2. Angebote zur Information oder Kommunikation, soweit nicht die redaktionelle Gestaltung zur Meinungsbildung für die Allgemeinheit im Vordergrund steht (Datendienste, zum Beispiel Verkehrs-, Wetter-, Umwelt- und Börsendaten, Verbreitung von Informationen über Waren und Dienstleistungsangebote),
(…)
5. Angebote von Waren und Dienstleistungen in elektronisch abrufbaren Datenbanken mit interaktivem Zugriff und unmittelbarer Bestellmöglichkeit.

Hier finden Sie einen Artikel zum Thema Impressum. Was alles zu einer Datenschutzerklärung für Webseiten gehört findet sich beim Law-Blog in einem Muster

aufgelesen bei: akademix

Hilfe vom Profi: Hosting, Reseller, Server

Schlagwörter: impressum, Recht


Weitere Artikel zum Thema

  • Impressum für Webseiten der Heilberufe
  • Preisverleihung für barrierefreie Websites
  • Wartungsarbeiten am Domainbestellsystem
  • Suchmaschinen-Tools
  • Was nervt Besucher an Webseiten ?



  • Twitter Logo S Wenn du diesen Beitrag twitterst, verwende die URL http://tinyurl.com/92rcoe. Aktuell haben das 0 Twitterer getan.


    Ihre Meinung zählt!

    « Per RSS Suchergebnisse abfragen      Tradition zu Ostern – Osterräderlauf »