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Pflichtangaben in eMails

Sonntag, 20.01.2008 um 10:54 · Gelesen: 366 · heute: 2

Seit über einem Jahr gelten Regelungen für Geschäftsbriefe bestimmte Pflichtangaben betreffend. Geregelt wird dies in § 37a HGB, § 35 GmbHG und § 80 AktG

  • Rechtsform und der Sitz der Gesellschaft
  • das Registergericht des Sitzes der Gesellschaft,
  • die Registernummer, unter der die Gesellschaft in das Handelsregister eingetragen ist,
  • alle Geschäftsführer und, sofern die Gesellschaft einen Aufsichtsrat gebildet und dieser einen Vorsitzenden hat,
  • der Vorsitzende des Aufsichtsrats mit dem Familiennamen und mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen.

Zu Geschäftsbriefen gehören auch eMails. Die einfachste Möglichkeit diese Pflichtangaben automatisch einzufügen ist die eMail-Signatur. Um Abmahnungen und Zwansgelder zu vermeiden sollten Sie umgehend überprüfen ob Ihre eMails diese Erfordernisse erfüllen.

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