Seit über einem Jahr gelten Regelungen für Geschäftsbriefe bestimmte Pflichtangaben betreffend. Geregelt wird dies in § 37a HGB, § 35 GmbHG und § 80 AktG
- Rechtsform und der Sitz der Gesellschaft
- das Registergericht des Sitzes der Gesellschaft,
- die Registernummer, unter der die Gesellschaft in das Handelsregister eingetragen ist,
- alle Geschäftsführer und, sofern die Gesellschaft einen Aufsichtsrat gebildet und dieser einen Vorsitzenden hat,
- der Vorsitzende des Aufsichtsrats mit dem Familiennamen und mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen.
Zu Geschäftsbriefen gehören auch eMails. Die einfachste Möglichkeit diese Pflichtangaben automatisch einzufügen ist die eMail-Signatur. Um Abmahnungen und Zwansgelder zu vermeiden sollten Sie umgehend überprüfen ob Ihre eMails diese Erfordernisse erfüllen.
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