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Linkliste Quellen zum Recht im Internet Bookmark and Share

Freitag, 25.02.2005 um 18:39 · Gelesen: 3368 · heute: 3

Hier finden Sie Antworten auf computerbezogene Rechtsfragen, Verbraucherrechte, Online Recht, Abmahnung, Werbung, Fragen zum eCommerce, Domainrecht, rechtliche Aspekte zum Aufbau einer Homepage, Recht und MP3, Linkhaftung, Urheberrecht, Urteilssammlungen. Muster zu Provider-, Provider-, Domain-,

Werbe- und Content-Verträgen, Urteile Internet und Softwarevertragsrecht.

Rechtsfragen zu computergeschützten Medien, Presse, Rundfunk, Telekommunikationsrecht, Urheber-, Datenschutz- und Jugendmedienschutzgesetz, einschlägige Gesetze, Verordnungen, Richtlinien, Satzungen, Adressen relevanten Behörden, Ämtern, Instituten und Universitäten.

Keine Angst vor Fachchinesisch

Hier finden Sie Internet-Projekte der Uni-Saarbrücken für deutsche/ausländische Gesetze, Entscheidungssammlung sowie juristische Datenbanken, Online-Kommentierungen zu bestimmten Gesetzen und Beiträge zu speziellen Rechtsgebieten und juristische Wörterbüchern. Es befinden sich Anwalts-, Gerichts- oder Chat-Adressen sowie Angebote der Jura-Lotzen.

Foren und Diskussionsmöglichkeiten

Hier findet man juristische Links in Datenbanken, Kleinanzeigenbereiche, Detektive, Rechtsanwalts und Notargehilfen oder Forenbetreuer sowie Jura-mail-Forenbereiche und juristische Webseiten, Datenbanken.

eCommerce

Hier finden Sie die Rechte, Portale des eCommerce. (Online-Verträge, Online-Auktionen, Online-Banking)

Gerichtsurteile, Datenschutz

Hier finden Sie Gerichtsurteile zur Link- und Content-Haftung, spezielle Entscheidungen zur Provider-Haftung, Datenschutz des virtuellen Datenschutzbüro, aktuellen Neuigkeiten, Foren, Adressen relevanter Einrichtungen und Behörden, Urteilssammlung zum Datenschutzrecht.

Quelle: heise.de

Schlagwörter: Link, Recht


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    2 Kommentare zu “Linkliste Quellen zum Recht im Internet”

    1. netztaucherbrille » WIssen zum Urheberrecht im Internet
      Donnerstag, 26.05.2005 08:04
      1

      [...] Sie praktisch aufbereitetes Wissen zum Urheberrecht. Hier findet siche eine umfangreiche Linkliste zum Thema Internetrecht aufgelesen bei: mexblog Entry [...]

    2. unionsbuerger
      Montag, 22.05.2006 08:02
      2

      Eines Tages von 2003 interessierte sich das Bundespresseamt von Berlin für ein .de – KanzlerSchroeder-bild aus einem Fernsehen in Montabaur, Fröchpfortstrasse. Dieses Bild war nur eine Fiktion, eine Fabelperson und eine Vorstellung. Das Bundespresseamt erkannte aber seine eigene Tagesschau-Marionnette und wollte sie haben. Zum Unglück des Bundespresseamts stand der Fernseher des Internetdichters im Haus von Dr. Kukuk, Star – Anwalt vom Tiergarten: nicht in Berlin sondern in Montabaur. Diplom Kaufmann, Dr. Jur. Kukuk ist ein Mann des Wahren Wortes. Resolut schützte er seinen Mieter gegen die 6 monatige Freiheitsbedrohung aus dem Landgericht Berlin.

      DAS BUNDESPRESSEAMT UND DAS RECHT

      Das Bundespresseamt hoffte in die vernichtende Wirkung einer einstweilligen Verfügung. Der Unionsbuerger wusste, dass die Vernunft der Charta der Grundrechten Art. 11, übernationales Meinungsrecht, unschlagbar war.

      Um das KanzlerSchroeder-Bild aus Montabaur beschlagnehmen und verstaatlichen zu können, berief sich das Bundespresseamt auf Persönlichkeitsrecht. Aber auf welches ? Kein Niedersachse erfuhr dass ein Westerwälder sechs Monate Gefängnis wegen 1 Fernsehbild riskierte und kein republikanischer Schröder hätte die freiheitsfeindliche Initiative des Bundespresseamts unterstützt.

      Wegen der sicheren Rechtslage zugunsten der FREIHEIT : Art. 5, 1789, vertrugen sich das angreifende Bundespresseamt und der verteidigende Unionsbürger. Dr. Kukuk half beide Disputanden aus den Gräbern ihrer Überzeugungen heraus. Ein Vergleichsvorschlag wurde vom wort-gewandten und kompromiss-reichen Rechtsanwalt-Fuchs aus der Tiergartenstrasse unterbreitet. Dr. Kukuk liess die Disputanden sich vor der Klarheit des Art. 11 der Charta : Meinungseinmischungsverbot für Nationale Behörden, verbeugen. Und der Berliner Landgerichtsrichter, der eine einstweilige Verfügung gegen den Unionsbuerger schrieb, protokollierte auch die unionsbuergerliche Vereinbarung, die seitdem das ungesetzliche Domainrecht um den Domain-Sicherheitentausch bereichtert.

      UNIONSBUERGERLICHE VEREINBARUNG

      Das Bundespresseamt versprach die Freiheit von Wahlleiter.de, Unionsbuerger.de, Praesidentin.de, Stoiberkanzler.de & eine-frau-soll-kanzler-werden.de zu schützen. Im Gegenzug entliess der Unionsbuerger die 18 Buchstaben KanzlerSchroeder.de aus seiner Internetdichtung, weil das Wort der Bibel nach, nur Gott und der Verfassung nach, nur der Freiheit gehören kann.

      Buchstaben und Begriffe können nur so frei sein, wie die Dichter, Denker und Institutionen, die sie nutzen. Im Abwesenheit des Gesetzes dürfen Recht, Poesie, Literatur und Politik die gleichen Buchstaben nutzen.

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