Unternehmen sind angewiesen auf Ihre Telefonanlage. ihre EDV-Anlage und Ihre Softwareausstattung. Langfristige Wartungsverträge sind an der Tagungsordnung.
Wie heise.de meldet sind Wartungsverträge mit einer langen Laufzeit kündbar da sie eine Benachteiligung des Kunden darstellen. Meist sind Dienstleister dafür verantwortlich die versuchen durch den Wartungsvertrag mehr Geld zu verdienen als durch die Ausstattung selbst. Das BGH hat klargestellt das ein Vertrag mit Laufzeit von 5 Jahren kündbat ist wenn er eine Preiserhöhung innerhalb dieser Zeit vorsieht.
Weitere Artikel zum Thema
Wenn du diesen Beitrag twitterst, verwende die URL http://tinyurl.com/7hwg3d.
Aktuell haben das 0 Twitterer getan.
Ihre Meinung zählt!
« Internetpreis des Deutschen Handwerks 2003 Neue Hostingangebote »

RSS-Feed
Statistiken