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Klick für Klick am PC durch die Steuererklärung

Mittwoch, 15.03.2006 um 11:21 · Gelesen: 1166 · heute: 3

Der Uckermarkkurier schreibt über die Einfachheit der Steuererklärung per elektronischer Übermittlung. Ich habe zum Thema Finanzamt und eMail meine eigenen Erfahrungen gemacht. Obwohl ich mich im Zusammenhang bei der Pressestelle des Finanzamtes Brandenburg über den Vorgang beschwerte hat es natürlich noch nicht einmal eine Reaktion gegeben.

Angeregt durch den heutigen Artikel habe ich noch einmal nachgesehen was denn als eMail an das Finanzamt gehen darf.

Welche Angelegenheiten können Sie per E-Mail erledigen?
Sie können alle einfachen Schreiben und Anträge (z. B. Änderungsanträge zum Steuerbescheid, Anfrage nach dem Bearbeitungsstand, Fristverlängerungsantrag) und Einsprüche gegen Steuerbescheide per E-Mail an Ihr Finanzamt senden. Beachten Sie jedoch, dass das Zustellungsrisiko, insbesondere bei ristwahrenden Schreiben, bei Ihnen liegt.

Ach ja, der Internetauftritt des Landesfinanzamtes soll 400.000 Euro pro Jahr sparen. Ich glaube das das funktionieren kann. Immerhin wird bei den eMail-Adresse gespart. Das Finanzamt für den Landkreis Uckermark (knapp 40 000 Steuerpflichtige) hat nur 1 (in Worten eine) Adresse.

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