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Impressum für Webseiten der Heilberufe Bookmark and Share

Mittwoch, 29.08.2007 um 10:17 · Gelesen: 2410 · heute: 2

Eben stolpere ich in der Liste i-worker über einen Thread zum Thema Impressum für Webseiten von Heilern. Laut dem RA M. Seidlitz ist auf folgendes hinzuweisen

  • gesetzliche Berufsbezeichnung
  • zuständige Aufsichtsbehörde:
  • das regionale Gesundheitsamt

Die berufsrechtlichen Regelungen finden sich im Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung

Schlagwörter: impressum, Link, Recht


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