Eben stolpere ich in der Liste i-worker über einen Thread zum Thema Impressum für Webseiten von Heilern. Laut dem RA M. Seidlitz ist auf folgendes hinzuweisen
- gesetzliche Berufsbezeichnung
- zuständige Aufsichtsbehörde:
- das regionale Gesundheitsamt
Die berufsrechtlichen Regelungen finden sich im Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung
Schlagwörter: impressum, Link, Recht
Weitere Artikel zum Thema
Wenn du diesen Beitrag twitterst, verwende die URL http://tinyurl.com/b8qkqt.
Aktuell haben das 0 Twitterer getan.

RSS-Feed
Statistiken