Was ich heute bei einem Kunden erlebte lässt mich wieder einmal erschaudern.
Durch das Steueränderungsgesetz 2003 vom 15. Dezember 2003 (BGBl. I S. 2645, BStBl I S. 710) ist § 18 Abs. 1 Satz 1 UStG geändert. Danach hat der Unternehmer nach Ablauf jedes Voranmeldungszeitraums eine Umsatzsteuer-Voranmeldung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck auf elektronischem Weg nach Maßgabe der Steuerdaten-Übermittlungsverordnung (siehe oben) zu übermitteln
Seit mehr als 4 Wochen bekommt die Frau die das erledigen darf abwechselnd vom Hersteller der Software gesagt: “Das kann nicht sein, das muss funktionieren.”
Ich habe heute 90 min in die Fehlersuche investiert. Klasse Sache. Alle Tests der Datenverbindung sind erfolgreich aber die Daten werden mit einem kryptischen Fehler abgewiesen. Nirgends ein Errologfile, bei den zuständigen Oberfinanzdirektionen tel. niemand zu einer klärenden Auskunft fähig. Nun bin ich ja einigermassen leidensfähig, die Frau hat aber wirklich genug. Ob sie irgendwann wieder denkt das Ihr das Internet auch mal Freude macht und Arbeit abnimmt ?
Update
Ich habe heute abend mit dem Entwickler der eingesetzten Software telefoniert – fast 20 min. Die eingesetzte Software ist ja eine Freeware. Also vilen Dank für den Anruf. Der Lösungsansatz (5 mal probieren und wenn das nicht hilft keine Ahnung) lässt nicht viel hoffen. Ich bin aber seiner Menung das Problem auf Seiten des Finanzamtes liegt…
Schlagwörter: internes
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