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Dialog zwischen Anwalt (F) und Arzt (A)

Dienstag, 08.03.2005 um 17:52 · Gelesen: 901 · heute: 2

Dialog zwischen Anwalt (F) und Arzt (A)

F: Erinnern Sie sich an den Zeitpunkt der Autopsie?

A: Die Autopsie begann gegen 8:30 Uhr.

F: Mr. Denningten war zu diesem Zeitpunkt tot?

A: Nein, er sass auf dem Tisch und wunderte sich, warum ich ihn autopsiere. (das hat der Herr Anwalt noch taktvoll überhört … aber …)

F: Doktor, bevor Sie mit der Autopsie anfingen, haben Sie da den Puls gemessen?

A: Nein.

F: Haben Sie den Blutdruck gemessen?

A: Nein.

F: Haben Sie die Atmung geprüft?

A: Nein.

F: Ist es also möglich, dass der Patient noch am Leben war, als Sie ihn autopsierten?

A: Nein.

F: Wie können Sie so sicher sein, Doktor?

A: Weil sein Gehirn in einem Glas auf meinem Tisch stand.

F: Hätte der Patient trotzdem noch am Leben sein konnen?

A: Ja, es ist möglich, dass er noch am Leben war und irgendwo als Anwalt praktizierte. ( ... diese Antwort hat dem Arzt 3.000 Dollar Strafe wegen Ehrenbeleidigung eingebracht. Er hat sie wortlos, aber mit Genugtuung bezahlt …)

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    2 Kommentare zu “Dialog zwischen Anwalt (F) und Arzt (A)”

    1. v.Hünefeld
      Sonntag, 27.03.2005 20:04
      1

      “Einstiegsgeld aus ALG 2” Bestellung kostenfrei 1x an:

      Annerose v. Hünefeld

      Clara Zetkin Ring 59

      15232 Frankfurt (O.)

    2. marcoo
      Montag, 28.03.2005 22:06
      2

      hallo annerose,

      ich denke du hast hier etwas flach verstanden. die zu bestellenden unterlagen gibt es unter den o.g. links.

      bitte gebe bescheid wenn du diese erhalten hast.

      danke, marco

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