Dialog zwischen Anwalt (F) und Arzt (A)
F: Erinnern Sie sich an den Zeitpunkt der Autopsie?
A: Die Autopsie begann gegen 8:30 Uhr.
F: Mr. Denningten war zu diesem Zeitpunkt tot?
A: Nein, er sass auf dem Tisch und wunderte sich, warum ich ihn autopsiere. (das hat der Herr Anwalt noch taktvoll überhört … aber …)
F: Doktor, bevor Sie mit der Autopsie anfingen, haben Sie da den Puls gemessen?
A: Nein.
F: Haben Sie den Blutdruck gemessen?
A: Nein.
F: Haben Sie die Atmung geprüft?
A: Nein.
F: Ist es also möglich, dass der Patient noch am Leben war, als Sie ihn autopsierten?
A: Nein.
F: Wie können Sie so sicher sein, Doktor?
A: Weil sein Gehirn in einem Glas auf meinem Tisch stand.
F: Hätte der Patient trotzdem noch am Leben sein konnen?
A: Ja, es ist möglich, dass er noch am Leben war und irgendwo als Anwalt praktizierte. ( ... diese Antwort hat dem Arzt 3.000 Dollar Strafe wegen Ehrenbeleidigung eingebracht. Er hat sie wortlos, aber mit Genugtuung bezahlt …)
Tags: SchnickSchnack
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2 Kommentare zu “Dialog zwischen Anwalt (F) und Arzt (A)”
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Sonntag, 27.03.2005 20:04
“Einstiegsgeld aus ALG 2” Bestellung kostenfrei 1x an:
Annerose v. Hünefeld
Clara Zetkin Ring 59
15232 Frankfurt (O.)
Montag, 28.03.2005 22:06
hallo annerose,
ich denke du hast hier etwas flach verstanden. die zu bestellenden unterlagen gibt es unter den o.g. links.
bitte gebe bescheid wenn du diese erhalten hast.
danke, marco