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Cui bono?

Donnerstag, 19.10.2006 um 19:02 · Gelesen: 942 · heute: 2

Wer die aktuellen Informationen über haarsträubende Sicherheitslecks in Wahlcomputern auch nur am Rande mitverfolgt, dem kann nur schlecht werden. Laut Bundeswahlgesetz und BWahlGV ist eine öffentliche Auszählung nicht vorgesehen, eine Prüfung der Programme welche auf den Wahlcomputern laufen ist wider dem Schutz der Betriebsgeheimnisse der Firma Nedap.

Ich bitte jeden Leser sich online (was für eine Ironie) an der Petition Wahlrecht: Stimmabgabe mit Wählgeräten zu beteiligen. Auf der Website Formular ausfüllen, fertig.

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