Aus aktuellem Anlass noch einmal der Hinweis auf die Änderungen.
Transfers
Für den Providerwechsel einer Domains ist nur noch der Transfercode der Domain erforderlich. Diesen erhält der Kunde von seinem Provider oder im Kundenaccount auf der Webseite der SWITCH. Auf Verlangen des Kunden ist der Transfercode der Domain dem Kunden unverzüglich mitzuteilen.
Nach dem Transfer der Domain ist diese für 60 Tage für einen weiteren Transfer gesperrt. Bei offenen Registrierungsgebühren ist ein Transfer der Domain nicht möglich. Die Bestätigungsmail an den Domaininhaber nach erfolgreichem Transfer entfällt.
Löschung
Die Löschung einer Domain kann neben dem Auftrag des Domain-Inhabers auch dann erfolgen, wenn die Registrierungsgebühren nicht bezahlt wurden, der Pflicht zur Pflege der Inhaberdaten nicht nachgekommen wird oder ein Transfer nicht innerhalb von 14 Tagen nach einer Kündigung und Mitteilung des Transfercodes ausgeführt wurde. Dafür entfällt die Möglichkeit die Domain an die Registrierungsstelle zurückzugeben (Transit).
Aufbewahrungsfrist
Der Partner muss den Löschungsauftrag für eine Domain mit einer Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren belegen können. Nach der Löschung einer Domain, befindet sich diese für 14 Tage in Quarantäne und kann in dieser Zeit kostenpflichtig wiederhergestellt werden (RESTORE).
Inhaberwechsel
Für den Inhaberwechsel werden nun keine schriftlichen Erklärungen mehr benötigt. Dafür muss der Partner auch den Auftrag zur Änderung auf Verlangen der Registry dokumentieren können. Der Inhaberwechsel ist nun kostenfrei.
Schlagwörter: DBS, Domains, Reseller
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Ein Kommentar zu “Änderungen beim Registrierungsprozess für .CH/.LI-Domains”
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Dienstag, 09.12.2008 11:56
[...] Änderungen beim Registrierungsprozess für .CH/.LI-Domainsaktualisiert: 09. 12. 2008 [...]