Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Allgemeines, Geltungsbereich
    1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil eines jeden Vertrages mit “die netztaucher GmbH” und ihren Kunden. Diese gelten auch für zukünftige Verträge zwischen den Parteien, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
    2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich zugestimmt.
    3. Die Agentur kann diese AGB mit einer angemessenen Ankündigungsfrist ändern. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht innerhalb der von der Agentur gesetzten Frist, gilt die Änderung als genehmigt. Die Agentur weist den Kunden in der Änderungsankündigung darauf hin, dass die Änderung wirksam wird, wenn der Kunde nicht binnen der gesetzten Frist widerspricht.
  2. Zustandekommen von Verträgen, Eigentumsvorbehalt
    1. Die Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich. Sofern in der Leistungsbeschreibung oder einem Rahmenvertrag keine anderslautende Regelung getroffen wurde, kommt ein Vertrag stillschweigend zustande, sobald die Agentur Erfüllungshandlungen auf ein Angebot des Kunden hin unternimmt. Die Agentur behält sich das Recht vor, den Antrag auf Abschluss des Vertrages nach eigenem Ermessen und ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
    2. Alle gelieferten Waren bzw. erbrachten Leistungen bleiben bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises Eigentum der Agentur. Kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug, ist die Agentur berechtigt, die gelieferten Waren und Leistungen zur Sicherung eigener Rechte zurückzunehmen, zu verwerten bzw. die Bereitstellung von Diensten einzustellen.
  3. Widerrufsrecht – Belehrung
    1. Ist der Kunde Verbraucher und wurde der Vertrag unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen , steht dem Kunden das Widerrufsrecht nach § 312 d) BGB zu.
    2. WiderrufsbelehrungWiderrufsrecht
      Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.

      Der Widerruf ist zu richten an:
      die netztaucher GmbH,
      Am Gutshof 36,
      16278 Angermünde
      E-Mail: neuber@netztaucher.com
      Telefax: 03331 2980065

      Widerrufsfolgen
      Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

      Besondere Hinweise
      Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.

      Ende der Widerrufsbelehrung

  4. Leistungspflichten der Agentur
    1. Die Leistungspflichten der Agentur ergeben sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung, diesen AGB und den unter Berufung auf diese AGB geschlossenen Verträgen.
    2. Auf kostenlos bereitgestellte Zusatzleistungen hat der Kunde keinen Erfüllungsanspruch. Die Agentur ist darüber hinaus berechtigt, kostenlose Zusatzleistungen ohne vorherige Ankündigung im Leistungsumfang zu begrenzen oder ganz einzustellen.
    3. Die Agentur ist berechtigt, die ihr obliegenden Leistungen in Teilen oder im Ganzen auch von fachkundigen Mitarbeitern oder Dritten erbringen zu lassen.
  5. Pflichten des Kunden
    1. Der Kunde versichert, dass alle von ihm gemachten Angaben vollständig sind und der Wahrheit entsprechen. Über eine Veränderung seiner Kontaktdaten wird er die Agentur unverzüglich, spätestens jedoch nach 14 Tagen, unterrichten. Dies gilt insbesondere für die Adressdaten, die Bankverbindung und die E-Mail-Adresse.
    2. Die Agentur kann Informationen und Erklärungen, die das Vertragsverhältnis betreffen, an die E-Mail-Adresse des Kunden schicken. Der Kunde wird die E-Mail-Adresse, die der Agentur gegenüber als Kontaktadresse dient, regelmäßig abrufen.
    3. Zugangsdaten, welche aus Nutzerkennung und Passwort bestehen, wird der Kunde mit größter Sorgfalt behandeln, um Missbrauch zu verhindern. Sobald der Kunde Kenntnis erlangt, dass seine Zugangsdaten einem unbefugten Dritten zugänglich geworden sind, wird er die Agentur unverzüglich hierüber informieren.
    4. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die von ihm der Agentur bereitgestellten Daten und Informationen nicht gegen gesetzlichen Bestimmungen verstoßen oder Rechte Dritter verletzen. Er stellt die Agentur von aus dagegen gerichteten Verstößen resultierenden Ansprüchen Dritter frei.
    5. Der Kunde ist für die von ihm auf einem Webserver der Agentur bereitgestellten/veröffentlichten Inhalte verantwortlich. Der Kunde übernimmt die umfassende Haftung dafür, dass die von ihm eingegebenen bzw. eingespeisten Daten, einschließlich der über eingerichtete Verweise erreichbaren Daten, insbesondere mit Wettbewerbs-, Kennzeichnungs-, Namens- und Urheberrecht im Einklang stehen. Er stellt die Agentur von aus etwaigen Verstößen resultierenden Ansprüchen Dritter frei.
    6. Der Kunde verpflichtet sich ausdrücklich, die Infrastruktur der Agentur nicht missbräuchlich zu nutzen. Mißbräuchlich ist insbesondere:
      das unaufgeforderte Versenden von elektronischer Kommunikation an Dritte
      das Bereitstellen illegaler Inhalte jeder Art
      das Bereitstellen von religiös fanatischen, politisch extremen und rechtswidrigen Inhalten
      das unbefugtes Eindringen in fremde Rechensysteme bzw. der Versuch dessen
    7. Der Kunde verpflichtet sich, den Webserver der Agentur nicht durch Dateien, Skripte und Anwendungen zu überlasten. Insbesondere ist der Kunde nicht berechtigt, Skripte oder Programme laufen zu lassen, die bei hohen Zugriffszahlen den Server überlasten können, z.B. das Bereitsstellen reiner Downloadangebote, das Betreiben von IRC-Bots, Chatsysteme o.ä.
    8. Der Kunde ist verpflichtet, seine Systeme und Programme so einzurichten, dass weder die Sicherheit, die Integrität noch die Verfügbarkeit der Systeme, die die Agentur zur Erbringung ihrer Dienste einsetzt, beeinträchtigt wird.
    9. Der Kunde ist verpflichtet, die auf seine Webpräsenz eingestellten Inhalte als eigene Inhalte unter Angabe seines vollständigen Namens und seiner Anschrift zu kennzeichnen. Darüber hinausgehende Pflichten können sich aus gesetzlichen Bestimmungen ergeben. Der Kunde verpflichtet sich, dies in eigener Verantwortung zu überprüfen und zu erfüllen.
    10. Übermittelt der Kunde an die Agentur bzw. auf ihre Server Daten, erstellt er davon eine Sicherungskopie. Der Kunde ist verpflichtet, vor jeder eigenen oder in Auftrag gegebenen Änderung der auf den Systemen der Agentur abgelegten Daten, eine vollständige Datensicherung durchzuführen bzw. durchführen zu lassen. Die Sicherungskopien dürfen nicht auf dem Webserver der Agentur selbst gespeichert werden. Der Kunde stellt die Sicherungskopien der Agentur bei Bedarf unentgeltlich zur Verfügung.
    11. Der Kunde der Reseller ist, ist verpflichtet, sämtliche Vertragsbedingungen, die sich aus diesen AGB, sowie aus den Bestellformularen ergeben, innervertraglich an den Dritten weiterzuleiten und diesen zur Einhaltung dieser Bedingungen zu verpflichten. Verstößt der Dritte gegen Vertragspflichten, erfüllt Mitwirkungspflichten nicht oder ergeben sich anderweitig Probleme, so haftet der Kunde der Agentur gegenüber für alle hieraus resultierenden Schäden. Darüber hinaus stellt uns der Kunde von sämtlichen Ansprüchen frei, die sowohl der Dritte als auch andere an uns stellen werden.
  6. Rechte Dritter
    1. Die Agentur behält sich vor, gespeicherte Internetseiten die inhaltlich bedenklich erscheinen, für den Zugriff zu sperren bzw. von der Speicherung auf einem Internetserver auszunehmen. Sollte der Kunde die Unbedenklichkeit der Inhalte nachweisen können, wird die Agentur das Angebot wieder freischalten.
    2. Sollte von einem Dritten wegen der Dateien des Kunden Anspruch auf Unterlassung gegen die Agentur erhoben werden, ist diese berechtigt, den Zugriff auf die Dateien so lange zu sperren, bis der Kunde diesen Anspruch zweifelsfrei abgewendet hat.
  7. Werbedienstleistungen, Softwareentwicklung
    1. Die zu erbringende Leistung wird vor Auftragsbeginn zwischen dem Kunden und der Agentur in grundlegenden Strukturen abgesprochen. Nachträgliche Änderungen an den durch die Agentur erbrachten Leistungen sind für den Kunden kostenpflichtig.
    2. Das Nutzungsrecht, an allen durch die Agentur erbrachten Leistungen und Entwicklungen, geht nur nach ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung auf den Kunden über. Der Kunde darf ferner keine Entwicklungen, insbesondere Werbeproduktionen oder Software-Entwicklungen, weiterverkaufen oder Dritten gegen Entgelt, weder vollständig noch in Teilen, zur Nutzung überlassen.
  8. Terminaufträge für Dienstleistungen
    1. Die zu erbringende Leistung wird vor Auftragsbeginn definiert und mit dem Fertigstellungstermin in einem Auftrag festgeschrieben. An die im Auftrag zugesagten Termine, ist die Agentur gebunden, sofern der Kunde seine Leistungen nach den getroffenen Vereinbarungen termingerecht erbringt. Erbringt der Kunde seine Zuarbeit nicht termingerecht, verlängert sich die Durchführungsfrist angemessen, mindestens jedoch um die Zeitdauer des Lieferverzugs.
    2. Der Kunde ist für die Richtigkeit und die maschinelle Lesbarkeit der von ihm gelieferten Daten verantwortlich. Der Transport von Datenträgern und sonstigen Unterlagen vom und zum Kunden erfolgt auf seine eigene Gefahr.
  9. Internet-Services und -Infrastruktur
    1. Die Verfügbarkeit der Agentur Server und der Datenwege bis zum Übergabepunkt in das Internet beträgt 99 % im Jahresmittel. Zeiten, in denen die Erreichbarkeit auf Grund von technischen oder sonstigen Problemen eingeschränkt oder ausgeschlossen ist, die sich dem Einflussbereich der Agentur entziehen , sind hiervon ausgenommen. Gleichermaßen kann die vom Kunden genutzte Hard- und Software oder technische Infrastruktur Einfluss auf die Leistungen der Agentur haben. Soweit derartige Umstände Einfluss auf die Verfügbarkeit oder Funktionalität der von der Agentur erbrachten Leistung haben, hat dies keine Auswirkung auf die Vertragsgemäßheit der erbrachten Leistung.
    2. Zur Sicherheit führt die Agentur regelmäßig Wartungsarbeiten durch. Zu diesem Zwecke kann sie ihre Leistungen unter Berücksichtigung der Belange des Kunden vorübergehend einstellen oder beschränken, soweit objektive Gründe dies rechtfertigen. Monatlich können für Wartungsarbeiten 1 % der Betriebszeit aufgewendet werden. Wartungsarbeiten werden, soweit möglich, in nutzungsarmen Zeiten durchgeführt. Sollten längere vorübergehende Leistungseinstellungen oder -beschränkungen erforderlich sein, wird die Agentur den Kunden über Art, Ausmaß und Dauer der Beeinträchtigung zuvor unterrichten, soweit dies den Umständen nach objektiv möglich ist und die Unterrichtung die Beseitigung bereits eingetretener Unterbrechungen nicht verzögern würde.
    3. Der Kunde hat Anspruch auf kostenlosen Support nur nach ausdrücklich schriftlicher Vereinbarung. Ansonsten kostet der Support 1,80 € je angefangene Minute.
    4. Im Sinne des technischen Fortschritts, der Sicherheit, der Verfügbarkeit technischen Supports von Anbieter- oder Herstellerseite sowie aus Gründen des stabilen Betriebs und der Integrität der Agentursysteme, behält sich die Agentur vor, einzelne Server, Features, Anwendungen, Skripte und Programme abzuschalten und/oder durch neuere bzw. andere Technologien, Verfahren und Server zu ersetzen, soweit dies den Vertragszweck nicht erheblich verändert und die Änderung für den Kunden zumutbar erscheint.
  10. Internet-Domains
    1. Sofern die Registrierung und/oder Pflege von Internet-Domains Gegenstand der Leistungen der Agentur ist, wird die Agentur nur als Vermittler zwischen dem Kunden und der jeweiligen Registrierungsstelle tätig.
    2. Die unterschiedlichen Top-Level-Domains werden von einer Vielzahl unterschiedlicher, meist nationaler Organisationen verwaltet. Jede dieser Organisationen zur Vergabe von Domains hat unterschiedliche Bedingungen für die Registrierung und Verwaltung der Top-Level-Domains, der zugehörigen Sub-Level-Domains und der Vorgehensweise bei Domainstreitigkeiten aufgestellt. Soweit Domains Gegenstand des Vertrages sind, gelten ergänzend die entsprechenden Vergabebedingungen.
    3. Auf die Domainvergabe hat die Agentur keinen Einfluss, und übernimmt somit keine Gewähr für die Bereitstellung der vom Kunden gewünschten Domain, sowei dafür, dass die Domain frei von Rechten Dritter ist und auf Dauer Bestand hat
    4. Sofern der Kunde von dritter Seite aufgefordert wird, eine Internet-Domain aufzugeben, wird er die Agentur hiervon unverzüglich in Kenntnis setzen. Die Agentur ist in einem solchen Fall berechtigt, im Namen des Kunden auf die Internet-Domain zu verzichten. Von Ersatzansprüchen Dritter, die auf der unzulässigen Verwendung einer Internetdomain beruhen, stellt der Kunde den Provider frei.
    5. Die Agentur ist berechtigt, Domains des Kunden mit Vertragsbeendigung freizugeben. Spätestens mit der Freigabe erlöschen alle Rechte des Kunden aus der Registrierung.
  11. Preise, Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug und Zahlungsdienstleister
    1. Nutzungsunabhängige Entgelte sind für die Vertragslaufzeit im Voraus zahlbar, soweit kein kürzerer Abrechnungszeitraum vereinbart ist. Nutzungsabhängige Entgelte sind nach dem Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums fällig. Entgelte richten sich, soweit nichts anderes vereinbart ist, nach der jeweils aktuellen Preisliste.
    2. Für Leistungen kann sich das Entgelt, bedingt durch die Abhängigkeiten von Netzbetreibern und Registrierungsstellen, ändern. Preiserhöhungen berechtigen den Kunden zur sofortigen Kündigung des Vertrages innerhalb eines Monats nach Benachrichtigung über die Preiserhöhung. Nach Ablauf dieser Frist, wird die Preiserhöhung wirksam.
    3. Die Agentur erstellt, sofern nicht anders vereinbart, alle Rechnungen in elektronischer Form und sendet diese per eMail an den Kunden. Der Kunde hat die Möglichkeit eine gedruckte Rechnung per Post zu erhalten, dafür kann die gentur ein Entgeld von 2 € je Rechnung verlangen. Bei rückwirkender Rechnungsänderung, die nicht von der Agentur verschuldet ist, kann die Agentur auch ein Entgeld von 2 € verlangen.
    4. Rechnungen der Agentur sind, sofern nicht anders angegeben oder vereinbart, nach Rechnungslegung sofort zur Zahlung fällig und innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung zu bezahlen.
    5. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, schuldet er ab Fälligkeit einen Verzugszins in Höhe von 10 % jährlich, sofern er nicht nachweist, das ein Schaden überhaupt nicht oder ein wesentlich geringeren Schaden entstanden ist.
    6. Der Kunde trägt alle Kosten, die durch eine nicht eingelöste oder zurückgegebene Lastschrift entstehen, mindestens jedoch eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 6 € es sei denn, der Kunde weist nach, dass ein Schaden überhaupt nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist.
    7. Für jede Mahnung ist die Agentur berechtigt Kosten in Höhe von 3 € zu verlangen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass ein Schaden überhaupt nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist.
    8. Zusätzlich zur zweiten Mahnung wird der entsprechende Account gesperrt und zusätzlich zur dritten Mahnung der Fall an einen Inkassodienstleister übergeben.
    9. Gegen Forderungen der Agentur kann der Kunde nur mit unwidersprochenen oder rechtskräftigen Gegenansprüchen aufrechnen. Gleiches gilt für ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden. Grundsätzlich ist der Kunde hierzu nur dann berechtigt, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
    10. Zur Geschäftsanbahnung und Abschätzung des Vorleistungsrisikos behalten wir uns vor, von der ETI experts GmbH in Köln eine Wirtschaftsauskunft (Zahlungsausfallwahrscheinlichkeit) über Sie einzuholen und diese bei uns zu speichern.
  12. Leistungsverweigerung, Sperrung
    1. Die Agentur ist berechtigt weitere Leistungen zu verweigern, wenn der Kunde sich mit der Zahlung einer Rechnung im Rückstand befindet oder die Lastschrift zurückgegeben wurde. Sollte der Kunde mehrere Verträge bzw. Leistungspakete beziehen, gilt das Recht zur Verweigerung für jede dieser Leistungen. Das Recht zur Leistungsvereigerung umfasst insbesondere das Recht, die Präzenz des Kunden zu sperren.
    2. Sollte der Kunde gegen seine vertraglichen Pflichten verstoßen, insbesondere bei der Verletzung der Rechte Dritter, ist die Agentur berechtigt, die betroffenen Inhalte für den Zugriff zu sperren.
    3. Die Leistungsverweigerung oder Sperrung durch die Agentur schließt nicht die Beendigung des Vertragsverhältnisses ein und entbindet den Kunden somit nicht von seinen Pflichten, insbesondere nicht von seiner Leistungspflicht gegenüber der Agentur und seiner Haftungspflicht.
  13. Vertragsdauer und Kündigung
    1. Soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist, ist ein Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen.
    2. Für alle Verträge, die nicht nur auf den einmaligen Leistungsaustausch, sondern auf eine gewisse Dauer angelegt sind gilt eine Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten, soweit keine anderslautende Vereinbarung getroffen wurde.
    3. Ist eine Vertragslaufzeit vereinbart, verlängert sich der Vertrag jeweils um die vereinbarte Laufzeit, höchstens aber um ein Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von vier Wochen zum jeweiligen Ablauf der Mindestlaufzeit gekündigt wird.
    4. Für die ordentliche Kündigung ist die im Angebot vereinbarte Kündigungsfrist ausschlaggebend. Sollte im Angebot keine Kündigungsfrist festgeschrieben worden sein, gilt für unbefristete Verträge eine Frist von einem Monat zum Ende des Folgemonats, für Jahresverträge eine Frist von 3 Monaten zum Jahresende als vereinbart. Die Fristen sind für beide Parteien gleichermaßen gültig.
    5. Das Recht beider Parteien zur Kündigung, aus wichtigem Grund, bleibt unberührt. Die Agentur kann insbesondere dann von diesem Recht Gebrauch machen, wenn der Kunde schuldhaft gegen eine oder mehrere in dieser Vereinbarung geregelten Pflichten oder Pflichten aus dem geschlossenen Vertrag verstößt. Die Kündigung hat zu ihrer Wirksamkeit schriftlich zu erfolgen.
  14. Gewährleistung
    1. Die Agentur gewährleistet in Bezug auf die Lieferung von Waren für eine Dauer von 12 Monaten, sofern der Kunde Unternehmer ist, und 24 Monaten, sofern er Verbraucher ist, ab Lieferdatum, das die Liefergegenstände dem jeweiligen Stand der Technik frei von Fehlern sind. Eine Haftung für normale Abnutzung ist hierbei ausgeschlossen. Bei gebrauchten Waren beträgt die Gewährleistungsfrist gegenüber Unternehmern 14 Tage, gegenüber Verbrauchern ein Jahr.
    2. Offensichtliche Mängel wird der Kunde spätestens 10 Tage nach Zugang der Ware schriftlich bei der Agentur rügen, andernfalls sind alle Ansprüche auf Grund dieser Mängel ausgeschlossen.
    3. Keine Gewähr übernimmt die Agentur für Schäden, welche auf eine unsachgemäße oder ungeeignete Verwendung oder die Nichtbeachtung von Anwendungshinweisen sowie fehlerhafter bzw. nachlässiger Behandlung zurück zu führen sind.
    4. Der Kunde verliert jegliche Ansprüche auf Gewährleistung, sobald er Eingriffe oder Reparaturen an der Ware vornimmt oder vornehmen lässt, ohne dass er hierfür die schriftliche Genehmigung der Agentur nachweisen kann.
  15. Haftung, Haftungsfreistellung
    1. Die Agentur, ihre Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen haften bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften.
    2. Bei leichter Fahrlässigkeit haften die Agentur, ihre Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht, und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf . In diesen Fällen ist die Haftung auf dieHöhe des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens beschränkt.
    3. In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung für alle übrigen Schäden, insbesondere Folgeschäden, mittelbare Schäden oder entgangenen Gewinn, ausgeschlossen.
    4. Vorstehende Beschränkungen gelten nicht bei einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, sowie bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Im Anwendungsbereich des Telekommunikationsgesetzes bleibt die Haftungsregelung des § 44a TKG in jedem Fall unberührt.
    5. Soweit der Kunde Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist die Haftung außer im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beschränkt auf die Summe der vertraglichen Entgelte, die der Kunde für den Zeitraum von zwei Jahren vor Eintritt des schädigenden Ereignisses im Rahmen des konkreten Vertragsverhältnisses an die Agentur gezahlt hat.
    6. Der Kunde verpflichtet sich, die Agentur im Innenverhältnis von allen etwaigen Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf rechtswidrigen Handlungen der Kunden oder inhaltlichen Fehlern der von diesem zur Verfügung gestellten Informationen beruhen. Dies gilt insbesondere für Urheber-, Datenschutz- und Wettbewerbsrechtsverletzungen.
  16. Geheimhaltung, Datenschutz
    1. Die Vertragspartner bewahren über alle vertraulichen Unterlagen und Informationen, die sie in Zusammenhang mit dem geschlossenen Vertragsverhältnis erhalten Stillschweigen. Die Pflicht zur Geheimhaltung bleibt auch nach Vertragsbeendigung bestehen. Die Agentur verpflichtet sich, die ihr zur Verfügung gestellten Arbeitsunterlagen und Daten mit der eigenüblichen Sorgfalt aufzubewahren.
    2. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass personenbezogene Daten und andere Informationen, die sein Nutzungsverhalten betreffen , durch die Agentur während der Vertragsdauer gespeichert werden, soweit dies zur Erfüllung des Vertragszweckes, insbesondere für Abrechnungszwecke, erforderlich ist.
    3. Die Agentur verpflichtet sich, dem Kunden auf Anfrage jederzeit und kostenfrei Auskunft über die gespeicherten Daten zu gewähren, soweit sie den Kunden selbst betreffen. Dem Kunden ist bewusst, dass die Datenübertragung im Internet Risiken in sich birgt und kein umfassender Schutz für die Übermittlung der Daten gewährleistet werden kann. Es besteht also bei der Datenübertragung im Internet eine Gefahr durch das Ausspähen von Daten durch unbefugte Dritte. Dieses Risiko nimmt der Kunde in Kauf.
  17. Schlussbestimmungen
    1. Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Gerichtsstand ist Schwedt/Oder. Die Agentur kann Klagen gegen den Kunden auch an dessen Wohn- bzw. Geschäftssitz oder in Schwedt/Oder erheben.
    2. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden oder sich als undurchführbar erweisen oder sollte der Vertrag eine ausfüllungsbedürftige Lücke enthalten, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bedingung oder der Lücke tritt eine dem wirtschaftlichen Zweck der Vereinbarung nahekommende Ersatzbestimmung, welche beide Parteien getroffen hätten, wenn sie die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit der Bestimmung gekannt hätten.